Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Nr. 7968. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Nenburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 4. bis 16. November 1889. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zuitpol!. 
von Gottes Gnaden Köntglicher Vrinz von Layern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 4. bis 16. November 1889 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1888. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1888 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1890. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1890 3 894 042 JA , wovon ein Stenerprozent auf 38 940 JX sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1890. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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