Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

MÆ 21. 395 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Auträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat beschlossen, daß mit Ausnahme von Städten mit mehr als 
2 500 Einwohnern eine den Verhältnissen angemessene Vergütung für die Aushilfe, welche 
für die zum Militärdienst einberufenen Lehrkräfte durch Schuldienstexspektanten oder Lehrer 
benachbarter Schulorte geleistet wird, auf Kreisfonds übernommen werde. Der Landrath hat 
hiebei die Kreisregierung ermächtigt, den hiefür erforderlichen Bedarf für die Jahre 1889 
und 1890 dem Reservefond für die Deutschen Schulen zu entnehmen. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse gerne Unsere Geunehmigung. 
2. Zu der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Ausgabsposition für Verleihung 
von Stipendien an kreisangehörige Bauerssöhne ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung. 
3. Durch die in Bezug auf den kulturtechnischen Dienst gefaßten Beschlüsse hat es 
der Landrath in bereitwilligster Weise ermöglicht, den kulturtechnischen Dienst für den Re- 
gierungsbezirk von Schwaben und Neuburg im Anschlusse an die in der Mehrzahl der 
übrigen Kreise getroffenen bewährten Einrichtungen umzugestalten. 
Diese Beschlüsse haben Unsere Genehmigung bereits erhalten und wird in dieser Be- 
ziehung auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 26. Dezember v. J. 
Nr. 18405 hingewiesen. 
Dem Landrathe sprechen Wir auläßlich der von ihm bethätigten Fürsorge für die 
Förderung der Interessen der Landeskultur Unsere Anerkennung aus. 
4. Der Landrath hat beschlossen, dem milchwirthschaftlichen Vereine für das Allgän 
einen Zuschuß von 3 000 JX zuzuwenden, um die gemeinnützigen Bestrebungen dieses 
Vereines zu fördern und auf thunlichste Hebung des Molkereiwesens hinzuwirken. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung. 
5. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich des Maximilians-Hilfsfonds haben Unsere 
Genehmigung bereits erhalten, in welcher Hinsicht Wir auf die Entschließung des k. Staats- 
ministeriums des Innern vom 28. Februar d. J. Nr. 2973 verweisen. 
6. Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf Ausführung von Sicherungsbauten 
im Trettach= und Sperrbach-Thale, dann im Fallbache sowie im Leybache haben Wir 
Unsere Genehmigung bereits ertheilt und es wird hiewegen auf die Entschließung des 
k. Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember v. J. Nr. 17422 Bezug genommen.
	        
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