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Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
—¾“
# Uebertragß 36 540 03
III. 1/Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse:
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzesvom
10. November 1861 57 121 194
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkonmens des ge-
sammten Lehrpersonals in bisheriger Weise aus Centralfonds 151 997 22
- c)zur1vcitcrcnAufbesserungausKrcisfonds 50500—
d) zur Gewährung von Zulagen à 90 M an alle Verweser,
weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Centralfonds
35 242 4 50| —
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Schul-
stellen 7300 —
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen=
Nach den Bestimmungen des Budgets für die XIX. Finanzperiode
. a) à 90 X für die wirklichen Schullehrer und à 45 M für
die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus
Centralfonds . . . 360461JL25J — —
b) Besondere Zulagen aus Kreisfonds:
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses
bb) an den Lehrer der sehr abgelegenen Gemeinde 5 075 —
Balderschwang .
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilsen
Zur Erhöhung der Naturalverpfleg tschädigungen für die
Schulgehilfen mit Ansnahme jener in Gemeinden von 2 500 Seelen
und darüber 40 000 —
Latus 1 348 534 49