Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Die Gründe, aus welchen ein Heugst nicht angekört wurde, sind dem Besitzer auf 
Wunsch bekannt zu geben. 
Die Hengstbesitzer sind gehalten, dem Rörausschusse alle gewünschten Aufschlüsse 
wahrheitsgetren zu ertheilen. 
8 44. 
Körscheine dürfen in der Regel nur für solche Hengste ausgestellt werden, welche 
mindestens 4 Jahre alt sind oder doch in dem der Körung folgenden Frühjahre das 
Aie Lebensjahr vollenden. Ausnahmsweise können Hengste, welche besonders gut entwickelt sind 
und spätestens in dem der Körung folgenden Frühjahre das Zte Lebensjahr vollenden, angekört 
werden. 
Ein hohes Alter macht einen Hengst nur daun untanglich, wenn derselbe schlecht ver- 
erbt oder nicht mehr fruchtbar ist. Oengste, welche nicht genügend entwickelt sind, dürfen 
nicht angekört, jedoch im folgenden Jahre wieder vorgeführt werden. 
§ 45. 
Der Körausschuß hat nur solche Hengste anzukören, welche gesund und nach ihrer 
Gesammtkörperbeschaffenheit dem vorhandenen Stutenmateriale, den Pferdezuchtverhältnissen 
sowic der anzustrebenden Zuchtrichtung der betreffenden Gegend möglichst entsprechen. 
Mängel, welche einen Heugst von der Ankörung ausschließen, sind: 
Ansteckende Krankheiten, erhebliche Mißverhältuisse im Körperbau, wesentliche 
Fehler im Gauge, Lahmgehen, mangelhaft beschaffene Geschlechtstheile; 
serner folgende Erbfehler: 
Koller, Dämpfigfeit in jeder Form, Kreuzschwäche und Kreuzlähme, alle Augen- 
fehler, soweit sie nicht unzweifelhaft von äußerlichen Verletzungen herrühren; Spat, 
Hasenhacke, Schale, Rehbein, Senk= und Karpfenrücken, Strahlkrebs, sowie 
fehlerhafte Hufbildung. 
Als wünschenswerth werden übrigens im Allgemeinen folgende Eigenschaften hervorgehoben: 
Angemessene Proportionen, namentlich ein gutes Verhältniß zwischen Länge und 
Tiefe des Pferdes bei entsprechender Größe; für die Vorhand des Hengstes: 
breiter, tiefer und tonnenförmiger Brustkasten, namentlich keine eingezogenen Ellen- 
bogen, breite Kniegelenke, lange, breite und angemessen schräg gestellte Schultern 
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