Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Nang und Gehalt der Regierungsräthe und werden demgemäß von dem genannten Zeit- 
punkte ab in Klasse IV b des Gehalts-Regulatives vom 12. Angust 1876 eingereiht. 
Zugleich bewilligen Wir den Rektoren der humanistischen und Realgymnasien eine 
Uniform gemäß Ziffer II der Allgemeinen Verordnung vom 24. Juli 1811, Uniforms- 
Regulativ für die Lyccal-, Gymnasial= k. Vorstände und Professoren betreffend — Regierungs- 
blatt Seite 945. — 
82. 
Die in Folge obiger Einreihung den zur Zeit bereits im Amte befindlichen Rektoren 
zukommenden Gehaltsbezüge werden Wir für jeden einzelnen Betheiligten unter entsprechender 
Berücksichtigung seiner bisherigen Dienstesjahre festsetzen. 
München, den 1. Juli 1890. 
Luitpvold 
Prinz von Sayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Statt dessen: 
der k. Ministerialrath v. Erhard. 
  
Erhebung in den Freiherrnstand. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben aus Selbsteigener Bewegung geruht, 
den k. Staatsminister der Finanzen, Staatsrath 
i. o. D. Dr. Emil von Riedel, mit Diplom 
vom 8. Juni l. Is. in den erblichen Freiherrn= 
stand des Königreichs zu erheben. 
Brdens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Muajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 16. Mai l. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. und k. 
Corvetten = Kapitän Moriz Sachs, Flügel- 
adjutanten Seiner Majestät des Kaisers von 
Oesterreich, den Verdienstorden vom heiligen 
Michael II. Klasse zu verleihen-
	        
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