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und
Marine-Intendantur-Registratur-Assistenten
B
zu setzen:
Marine-Intendantur-Registratoren soweit sie nicht aus Anstellungsberechtigten ehemaliger
Marine-Intendantur-Registratur-Assistenten Deckoffiziere der Marine ergänzt werden.
München, den 21. Juni 1890.
Frhr. v. Feilitzsch. v. Hafferling.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
Abdruck.
Bekanntmachung.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. August v. J. (Central-Bl. S. 460) werden
hierunter diejenigen Abänderungen veröffentlicht, welche seitdem in dem Gesammt-Verzeichniß
der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen (Bekanntmachung vom 24. Juni 1887,
Central-Blatt Anhang S. 217) eingetreten sind.
Dritter Nachtrag
zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen.
Aumerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen ausgeführten Siellen sind den Militärauwärtern ausschließlich vor
« behalten, sofern etwas anderes nich! auedrücklich bemerkt ist.
Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber nur im Wege des Auf
rückens oder der Beförderung zugänglich sind, sind mit cinem * bezeichnet.
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Bezeichnung der Stellen. dilchithhte# dee sind, wenn es nicht die Bemerkungen.
stimmten Stellen. Behörde selbst ist, bei
in welchem Um welcher die Anstellung.
fange dieselben
vorbehalten sind. gewünscht wird.
Aczeichnung
1. Königreich Preußen.
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
(Unter Ziffer 3 „Allgemeine Bauverwaltung“ des Gesammtverzeichnisses (Central-Blatl 1887, S. 223)
ist hinzuzusetzen
Bei der Königlichen Kaual-Kommission zu
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Bureaubeamte mindestens zur br Banes desSchifl
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