Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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und 
Marine-Intendantur-Registratur-Assistenten 
B 
  
  
zu setzen: 
Marine-Intendantur-Registratoren soweit sie nicht aus Anstellungsberechtigten ehemaliger 
Marine-Intendantur-Registratur-Assistenten Deckoffiziere der Marine ergänzt werden. 
München, den 21. Juni 1890. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Hafferling. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. August v. J. (Central-Bl. S. 460) werden 
hierunter diejenigen Abänderungen veröffentlicht, welche seitdem in dem Gesammt-Verzeichniß 
der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen (Bekanntmachung vom 24. Juni 1887, 
Central-Blatt Anhang S. 217) eingetreten sind. 
Dritter Nachtrag 
zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen. 
Aumerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen ausgeführten Siellen sind den Militärauwärtern ausschließlich vor 
« behalten, sofern etwas anderes nich! auedrücklich bemerkt ist. 
Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber nur im Wege des Auf 
rückens oder der Beförderung zugänglich sind, sind mit cinem * bezeichnet. 
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für Militäran- der Achö 
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w 8 die Bewerbungen zu richten 
Bezeichnung der Stellen. dilchithhte# dee sind, wenn es nicht die Bemerkungen. 
stimmten Stellen. Behörde selbst ist, bei 
in welchem Um welcher die Anstellung. 
fange dieselben 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
Aczeichnung 
  
  
  
  
1. Königreich Preußen. 
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
(Unter Ziffer 3 „Allgemeine Bauverwaltung“ des Gesammtverzeichnisses (Central-Blatl 1887, S. 223) 
ist hinzuzusetzen 
Bei der Königlichen Kaual-Kommission zu 
Müaster: rir 
Bureaubeamte mindestens zur br Banes desSchifl 
Hälfte sabristauals von 
5 . gesät-sey nach den 
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