Gesetzund Verorhumssnguat
für das
Königreich Bayern.
W 34.
München, den 25. August 1890.
Inhalt:
Allerhöchstes Handschreiben vom 25. August 1890.
Der heutige Tag, welcher dem Gedächtnise Meines unvergeßlichen
tjerrn Vaters geweiht war, hat Mich tief ergriffen und freudigst bewegt. Die
Uuldigung, die den Manen des großen Mönigs dargebracht wurde, hat erneut
glänzend bekundet, daß aller Bayern Herzen von der Liebe zum Herrscher-
hause und zum Vaterlande erfüllt sind. Wie in Mir der Eindruckh des
Festes ein unnuslöschlicher ist, so wird, dessen bin Ich gewiß, die Erinnerung
an dasselbe in den Kreisen aller Getheiligten fortdauern. Des Höchstseligen
Königs Andenken, stets lebendig im Volke, wird immer von Uenem den
einigenden Gedanken gemeinsamer Pflege und Mehrung der ideellen Oüter
wach erhalten. Ehe Ich aus Regeusburg scheide, drängt es Mich, Meinem
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