Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

Gesetzund Verorhumssnguat 
für das 
Königreich Bayern. 
W 34. 
München, den 25. August 1890. 
Inhalt: 
Allerhöchstes Handschreiben vom 25. August 1890. 
Der heutige Tag, welcher dem Gedächtnise Meines unvergeßlichen 
tjerrn Vaters geweiht war, hat Mich tief ergriffen und freudigst bewegt. Die 
Uuldigung, die den Manen des großen Mönigs dargebracht wurde, hat erneut 
glänzend bekundet, daß aller Bayern Herzen von der Liebe zum Herrscher- 
hause und zum Vaterlande erfüllt sind. Wie in Mir der Eindruckh des 
Festes ein unnuslöschlicher ist, so wird, dessen bin Ich gewiß, die Erinnerung 
an dasselbe in den Kreisen aller Getheiligten fortdauern. Des Höchstseligen 
Königs Andenken, stets lebendig im Volke, wird immer von Uenem den 
einigenden Gedanken gemeinsamer Pflege und Mehrung der ideellen Oüter 
wach erhalten. Ehe Ich aus Regeusburg scheide, drängt es Mich, Meinem 
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