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tiöniglich Allerhöchste Gewilligung zur
Namensbeilegung und Wappenver-
einigung.
Im Namen Seiner Majestät des fKönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben unter'm 12. Juli l. Is. geruht, dem
k. Sekondlieutenant a. D., Grafen Heinrich
von der Mühle, als nunmehrigen Be-
siter des Fideikommisses Leonberg im Re-
gierungsbezirk der Oberpfalz und von Re-
gensburg, die nachgesuchte Bewilligung zu
ertheilen, daß er und seine Nachkommen sich
fortan Grafen, beziehungsweise Gräfinen von
der Mühle-Eckart auf Leonberg nennen
und schreiben und das gräflich Eckart'sche Ge-
schlechtswappen mit dem ihrigen in der Weise
vereinigt führen, wie ihnen solches mittelst
Urkunde vom 12. Juli lfd. Is. allergnädigst
verliehen worden ist.
Ordens-Verleihungen.
Im Uamen Seiner Majestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
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unter'm 17. Juli ds. Is. dem k. württem-
bergischen Staatsminister des Kirchen= und
Schulwesens, Dr. von Sarwey, das Groß-
kreuz des Verdienstordens der Bayerischen
Krone und
unter'm 19. Juli ds. Is. dem Baurathe#
bei der Generaldirektion der k. Württembergischen
Staatseisenbahnen, von Misani, den k. Ver-
dienstorden vom heiligen Michael III. Klasse
und dem Bauinspektor bei dieser General-
direktion, Veigele, den k. Verdienstorden vom
heiligen Michael IV. Klasse
zu verleihen.
tföniglich Allerhöchste Genchmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 6. August ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Staats-
Minister des Innern, Maximilian Freiherrn
von Feilitzsch, die Bewilligung zur Annahme
und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät
dem Könige von Württemberg verliehenen Groß-
kreuzes des Ordens der Wirttembergischen
Krone zu ertheilen.