Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

K& 35. 
tiöniglich Allerhöchste Gewilligung zur 
Namensbeilegung und Wappenver- 
einigung. 
Im Namen Seiner Majestät des fKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter'm 12. Juli l. Is. geruht, dem 
k. Sekondlieutenant a. D., Grafen Heinrich 
von der Mühle, als nunmehrigen Be- 
siter des Fideikommisses Leonberg im Re- 
gierungsbezirk der Oberpfalz und von Re- 
gensburg, die nachgesuchte Bewilligung zu 
ertheilen, daß er und seine Nachkommen sich 
fortan Grafen, beziehungsweise Gräfinen von 
der Mühle-Eckart auf Leonberg nennen 
und schreiben und das gräflich Eckart'sche Ge- 
schlechtswappen mit dem ihrigen in der Weise 
vereinigt führen, wie ihnen solches mittelst 
Urkunde vom 12. Juli lfd. Is. allergnädigst 
verliehen worden ist. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Uamen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
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unter'm 17. Juli ds. Is. dem k. württem- 
bergischen Staatsminister des Kirchen= und 
Schulwesens, Dr. von Sarwey, das Groß- 
kreuz des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone und 
unter'm 19. Juli ds. Is. dem Baurathe# 
bei der Generaldirektion der k. Württembergischen 
Staatseisenbahnen, von Misani, den k. Ver- 
dienstorden vom heiligen Michael III. Klasse 
und dem Bauinspektor bei dieser General- 
direktion, Veigele, den k. Verdienstorden vom 
heiligen Michael IV. Klasse 
zu verleihen. 
tföniglich Allerhöchste Genchmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 6. August ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Staats- 
Minister des Innern, Maximilian Freiherrn 
von Feilitzsch, die Bewilligung zur Annahme 
und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät 
dem Könige von Württemberg verliehenen Groß- 
kreuzes des Ordens der Wirttembergischen 
Krone zu ertheilen.
	        
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