39. 611
· Altersgrenze 3
» ezeichnun MBezeichnung der Behörde, an
Bezeichnung d Bezeich u spis zu welcher wesche die Bewerbungen zu
der er Stellen, welhemor- Miliär= richten sind, soweit nicht in den B k
er zugsweise mit MttärtT chihgt Vakanzanmeldungen andere emerkungen.
Eisenbahn. anwärtern zu besetzen weiden Anstellungsbehörden aus-
sind. missen. drücklich bezeichnet werden.
-
—
x
—
d
00
r'
—
d
. Werra- Eisenbahn
.Wulha · Ruhlaer
bahn.
(für
die Strecken Sonneberg-
Lauscha und Immelborn-
Liebenstein).
Werra-Eisenbahn (für
die Strecke Themar--
Schleusingen).
Altenburg-Zeitzer Eisen-
bal
ahn.
Eisenberg. Crossener
Eisenbahn.
Saal-Eisenbahn.
. Weimar - Geraer Eisen-
bahn.
X
Arnstadt-Ichtershausener
Eisenbahn.
Eisen-
* Stationsvorsteher, Sta-
tions= und Expeditions-
Assistenten, Haltestellen=
Aufseher und-Verwalter,
Weichensteller, Bahn-
wärter, *Schaffner,
Bremser.
Subaltern= und Unterbe-
beamte.
XII.
mit Ausnahme der
bildung bedürfenden.
1
ter, Weichensteller.
Bahnwärter, Weichen-
steller.
40 Jahre.
Untere Betriebsbeamte,
einer technischen Bor½
Hülfswärter, Bahnwär-
35 Jahre.
Eine Alters
grenze ist nicht
festgesetzt.
III.
Subaltern= und Unterbe-
amte.
Expeditionsdiätar, Schaff.
ner, Weichensteller,
Herzogthum Sachsen-Cob
40 Jahre.
35
7.
Bahuwärter.
Direktion der Werra-
Eisenbahngesellschaft zu
Meiningen.
Desgleichen.
Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Königliche Generaldirek-
tion der Sachsischen
Staatseisenbahnen zu
Dresden.
Vorstand der Eisenberg-
Crossener Eisenbahnge-
in Altenburg.
Direktion der Saal-Eisen-
bahngesellschaft zu Jena.
Direktion der Weimar-
schaft zu Weimar.
urg und Gotha.
Betriebsverwaltung Thüs#ei
ringischer Nebenbahnen
zu Weimar.
Desgleichen.
Die mit bezeichnenen Stellen
sind den Militäranwärtern
nur im bVege on des Aufrückens
zugängllch.
Vei, Beleteng sind die für
ischen Siatzeien.
wen re in dieser Bezieb-
ung — Krs2 bezüg-.
li 1 der
Milirnuwühen uielh er
Vorschrislten r ur Anwendung
sellschaft zu Eisenber
Gerger Eisenbahngesell-
Zzu bringen
Der Betrieb dieser Bahn ist
verpachtel; es kann daher die
eines Beamten
zeit gewährleistet werden
Veie de ba sind die sũr
Staatsellen-
wirn indieser Bezlehung
gültigen Warichiten zur An-
Lenle Zu brie