Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

616 
Kammern des Innern, die Einberufungen hienach zu veranlassen. 
Berchtesgaden, den 7. Oktober 1890. 
Luitpold 
Prinz von Sayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
An 
die k. Regierungen, 
Kammern des Innern. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Unmen Seiner Majestät des füönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 24. September l. Zs. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. Futter- 
meister Georg Heckler in Rücksicht auf seine 
seit 50 Jahren mit Treuc und Eifer geleisteten 
Dienste die Ehrenmünze des k. Ludwigs- 
Ordens und 
unter'm 1. Oktober l. Is. dem k. Kämmerer 
und Major à la suite der Armee, Maxi- 
milian Grafen von Berchem, Wirklichen 
Geheimen Rath und vormaligen Unterstaats- 
sekretär im Auswärtigen Amte des Deutschen 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekrelär. 
An dessen Statt: 
Ministerialrath Kopplstätter. 
Reiches, den k. Verdienstorden vom heiligen 
Michael I. Klasse 
zu verleihen. 
tiöniglich Allerhöchste Genehmigungzur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 26. September l. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. Guts- 
Administrator Friedrich Baur in Herrenchiem- 
see die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen des ihm von Seiner Durchlaucht dem 
Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt ver- 
liehenen fürstlich Schwarzburgischen Ehren- 
kreuzes IV. Klasse zu ertheilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.