Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

et und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
41. 
München, den 21. Oktober 1890. 
  
AInhalt: 
DBetanntmachung vom 15. Oltober 1890, die Bahnordnnng für bayerische Cisenbahnen unlergeordneter Bedeutung 
betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. Königlich Allerhöchste Genchmigung zur Annahme fremder Dekorationcn. 
Handels- Agentur der Vereinigten Staaten von Amerika in Fünh. Auszug aus der Adelsmatrilel des Königreiches. 
Nr. 46691I. 
Bekauntmachung, die Bahnordunung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedentung 
betreffend. 
I. Staatsminislerium des Kgl. Bauses und des Neußern. 
Die mit dem heutigen Tage zur Eröffnung gelangenden schmalspurigen Lokalbahn- 
strecen Ludwigshafen a Rh.— Dannstadt und Ludwigehafen a/Rb.—Frankenthal 
der vereinigten pfälzischen Eisenbahnen werden hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der 
Bekanntmachung vom 5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 83 ff.) aufge- 
führten Bahnen untergeordneter Bedeutung eingereiht. 
München, den 15. Oktober 1890. 
In Vertretung: 
v. Plstermeister, Staaterath. 
/ Der Geueral--Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
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