et und Perordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
41.
München, den 21. Oktober 1890.
AInhalt:
DBetanntmachung vom 15. Oltober 1890, die Bahnordnnng für bayerische Cisenbahnen unlergeordneter Bedeutung
betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. Königlich Allerhöchste Genchmigung zur Annahme fremder Dekorationcn.
Handels- Agentur der Vereinigten Staaten von Amerika in Fünh. Auszug aus der Adelsmatrilel des Königreiches.
Nr. 46691I.
Bekauntmachung, die Bahnordunung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedentung
betreffend.
I. Staatsminislerium des Kgl. Bauses und des Neußern.
Die mit dem heutigen Tage zur Eröffnung gelangenden schmalspurigen Lokalbahn-
strecen Ludwigshafen a Rh.— Dannstadt und Ludwigehafen a/Rb.—Frankenthal
der vereinigten pfälzischen Eisenbahnen werden hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der
Bekanntmachung vom 5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 83 ff.) aufge-
führten Bahnen untergeordneter Bedeutung eingereiht.
München, den 15. Oktober 1890.
In Vertretung:
v. Plstermeister, Staaterath.
/ Der Geueral--Sekretär:
Frhr. v. Völderndorff.
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