Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 3. Oktober l. Is. den Kammer- 
junker, Hauptmann und Kompagnie-Chef im 
Infanterie-Leib-Regiment, Friedrich Freiherrn 
Kreß von Kreßenstein, und 
unter'm 5. Oktober l. J. den Hauptmann 
und Batterie-Chef des 1. Feld-Artillerie-Regi- 
ments Prinz-Regent Luitpold, Ludwig Frei- 
herrn von Perfall, auf deren allerunter- 
thänigstes Ansuchen, zu Königlichen Kämmerern 
zu ernennen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 5. Oktober l. Is. dem keiserlich 
Deutschen Ministerialrathe Hugo Freiherrn von 
Bibra in Straßburg in seiner Eigenschaft 
als bayerischer Staatsangehöriger für das ihm 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzoge von Baden verliehene Kommandeur- 
kreuz II. Klasse des großherzoglich badischen 
Ordens vom Zähringer Löwen, und 
unter'm 7. dess. Mts. dem k. Major a. D. 
Ferdinand Freiherrn von Lamezan, kaiserlich 
Deutschen Konsul in St. Petersburg, für den 
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser 
und Rönige von Preußen verliehenen k. preußi- 
schen Kronen-Orden III. Klasse 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. 
  
handels-Agentur der Vereinigten 
Staaten von Amerika in Fürth. 
Im Namen Leiner AMeoajestät des Königs. 
Der an Stelle des Consular-Agenten 
Frederick J. Hirschmann zum Handels- 
agenten der Vereinigten Staaten von Amerika 
in Fürth ernannte Hiram J. Dunlap aus 
Illinois ist von der Königlichen Regierung 
in dieser dienstlichen Eigenschaft anerkannt 
worden. 
  
Auszug aus der Adelsmatrikel des 
Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
unter dem 1. Oktober ds. Is. der k. Käm- 
merer und Oberst a. D. Franz Freiherr von 
Gmainer in erblicher Weise bei der Freiherrn- 
Klasse Lit. C, Fol. 56, Act.-NJum. 12463L.
	        
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