Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

etzz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
MÆ 40. 
München, den 25. Oktober 1890. 
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 17. Oktober 1890, Vollzug des Unfallversicherungsgeseges und des Gesetzes über die land- 
und forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend. — Bekanntmachung vom 23. Oktober 
1820 Exneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden aufgeführten Militäranwärter 
etreffen 
Nr. 14699. 
Bekanntmachung, Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die land- und 
forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend. 
fl. Staatsministerien des IZnnern und der Tinanzen. 
Zum Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und des 
§52 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung 
der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, wird bekannt ge- 
geben, daß in Gemäßheit des § 47 bezw. 51 dieser Gesetze vom 16. Oktober l. Is. an 
zum Stellvertreter des Vorsitzenden 
1) des Schiedsgerichts für die land= und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für 
den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, 
2) des Schiedsgerichts im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde der Staatsforst- 
verwaltung für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, 
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