etzz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
MÆ 40.
München, den 25. Oktober 1890.
Inhalt:
Bekauntmachung vom 17. Oktober 1890, Vollzug des Unfallversicherungsgeseges und des Gesetzes über die land-
und forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend. — Bekanntmachung vom 23. Oktober
1820 Exneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden aufgeführten Militäranwärter
etreffen
Nr. 14699.
Bekanntmachung, Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die land- und
forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend.
fl. Staatsministerien des IZnnern und der Tinanzen.
Zum Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und des
§52 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung
der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, wird bekannt ge-
geben, daß in Gemäßheit des § 47 bezw. 51 dieser Gesetze vom 16. Oktober l. Is. an
zum Stellvertreter des Vorsitzenden
1) des Schiedsgerichts für die land= und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für
den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg,
2) des Schiedsgerichts im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde der Staatsforst-
verwaltung für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg,
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