unter'm 31. Oktober l. Is. den Second-
lieutenant im 2. Infanterie-Regiment „Kron-
prinz“, Franz Grafen von Spreti, zu
Königlichen Kammerjunkern,
unter'm 7. November l. Is. den k. Kammer-
junker und Secondlientenant à la suite der
Armee, Ernst Grafen von Moy de Sons,
zum k. Kämmerer,
sämmtliche auf deren allerunterthänigstes An-
suchen, zu ernennen;
mit Allerhöchstem Signate vom 25. Oktober
l. Is., die VI. Canonikusstelle am k. Collegiat=
stifte an der k. Hofkirche zum heiligen Cajetan
in München, welche in Folge der Aller-
höchsten Uebertragung des VIII. Cänonikats im
bischöflichen Capitel zu Augsburg an den V.
Canonikus am Collegiatstifte zu St. Cajetan,
Dr. Fr. Anton Heule, und in Folge des
statutenmäßigen Vorrückens des dem Dr.
Henle nachfolgenden VI. Canonikus August
Fuchs auf die V. Canonikusstelle in Er-
ledigung gekommen ist, — vom 1. Jannar
1891 anfangend — dem Prediger an der
St. Cajetans-Hofkirche und Ehrencanonikus,
Priester Johann Wörnhör, seiner allerunter-
thänigsten Bitte entsprechend zu verleihen;
mit Allerhöchstem Signate vom 4. November
ds. Is., den k. Hofarzt, Dr. Gustav von
Hößlin, — vom 1. Jamar 1891 an-
fangend — zum Königlichen Hofstabsarzt zu
ernennen;
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unter'm 13. November l. Is. der Gemahlin
des k. Kammerjunkers, Premier-Lieutenants
à la suite des 3. Chevaulegers-Regiments
und Adjutanten des Kriegsministers, Grafen
von Rsenburg-Philippseich, den aller-
unterthänigst erbetenen Hofzutritt zu gewähren.
Staatsdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'nm 23. Oktober l. Is. aller-
gnädigst bewogen gesunden, dem k. Kämmerer
und Geheimen Legationsrathe I. Klasse, Hugo
Grafen von und zu Lerchenfeld auf
Koefering und Schönberg, außerordent-
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
am k. Preußischen Hose, und dem k. Käm-
merer und Geheimen Legationsrathe I. Klasse,
Anton Freiherru von Cetto, außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten Minister beim
päpstlichen Stuhle den Titel und Nang eines
königlichen Staatsrathes gebührenfrei zu
verleihen.
Ordens-Verleihungen.
Im Unmen Seiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,