Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Muajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 3. November ds. Js. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. Kam- 
mersänger Heinrich Vogl in München den 
Verdienstorden vom hl. Michael IV. Klasse 
zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Bekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 25. Oktober ds. Is. dem in Aller- 
höchst-Ihrer Geheimkanzlei verwendeten König- 
lichen Geheimen Kanzleirath und Geheimen 
Sekretär im Königlichen Staatsministerium 
des Königlichen Hauses und des Aeußern 
Ludwig Stattner für das ihm von Seiner 
Majestät dem Kaiser von Oesterreich ver- 
liehene Ritterkreuz des Kaiserlich Oester- 
reichischen Franz Joseph-Ordens, und 
unter'm 7. November ds. Is. dem Kgl. 
Württembergischen Consul Eberhard Ludwig 
Haußmann in München für das ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Württem- 
berg verliehene Ritterkreuz I. Klasse des 
k. Württembergischen Friedrichs-Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. 
Consular-Agentur der Vereinigten 
Stanten von Amerika in Neustadt a. H. 
Der zum Consularagenten der Vereinigten 
Staaten von Amerika in Neustadt a. H. er- 
nannte Kaufmann, Salomon Kaufmann, ist 
von der Königlichen Regierung in dieser dienst- 
lichen Eigenschaft anerkannt worden.
	        
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