Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Maul= und Klauenseuche, Maßregeln gegen 
diese; hier Anordnungen für die Ausstellung 
von thierärztlichen Zeugnissen über den seuchen- 
freien Zustand der Schweine bei dem Handel 
mit deuselben im Umherziehen. 101. 
Maximilians-Getreide-Hilfsmagazins- 
Fond. 378. 395. 
Messungsbehörde München. Königlich Aller- 
höchste Verordnung, die Geschäftsverhältnisse 
des Messungsbezirkes München — Stadt betr.; 
hier die Errichtung einer Messungsbehörde für 
München. 173—175. 
Michaels-Orden. Siehe „Ordens-Verleih= 
ungen“. 
Militäranwärter. 
— Abänderungen in dem Verzeichnisse der den 
Militäranwärtern im bayerischen Staatsdienste 
vorbehaltenen Stellen betr. 113—114. 247. 
422. 597—598. 
Nachtrag zu dem Gesammtoerzeichnisse der 
den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen. 
512—516. 
Neues Gesammtverzeichniß der zur Anstellung 
von Militäranwärtern verpflichteten Privat= 
eisenbahnen. 598—613. 
Erneuerung der Meldungen der in den Be- 
werberverzeichnissen der Behörden aufgeführ- 
ten Militäranwärter. 620. 
Militärbildungsanstalten. 242. 
Militärgerichte. Gesetz, betreffend die Voll- 
streckung der durch Militärgerichte erkannten 
Todesstrafe. 243. 
Militärtransport-Ordnung. 467—468. 501 
bis 502. 
Maul= und Klauenseuche — Militärwesen. 
Militärwesen. Ausstellung von Zengnissen für 
die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jährig= freiwilligen Militärdienst; hier Ver- 
zeichnisse höherer Lehranstalten, welche zur 
Ausstellung solcher Zeugnisse berechtigt sind. 
2—5. 479—501. 626—627. 
Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu 
vergütenden Beträge für das Jahr 1890. 5. 
Gesetz, betreffend die Wehrpflicht der Geist- 
lichen vom 8. Februar 1890; hier Ergänzung 
der Wehrordnung für das Königreich Bayern. 
151—153. « 
Gesetz,betreffenddenHauptetatderMilitär- 
verwaltung des Königreichs Bayern für die 
Zeit vom 1. April 1890 bis 31. März 1891. 
233—241. 
Gesetz, betreffend einen Nachtragskredit für 
die Verlegung der Militärbildungsanstalten 
auf das Marsfeld in München. 242. 
Gesetz, betreffend die Vollstreckung der durch 
Militärgerichte erkannten Todesstrafe. 243. 
Vermögensstand des Militär-Wittwen= und 
Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und des 
Militär= milden Stiftungsfonds für das Etats- 
jahr 1888/89. 299—301. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, Ergänzung 
des § 35 der Militärtransportordnung für 
Eisenbahnen im Frieden (Friedenstransport- 
ordnung) betr. 467—468. 
Ergänzung des Verzeichnisses der zum Ge- 
brauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. 501 
bis 502. 
Formation der Armee; hier die Landwehr- 
bezirkseintheilung für das Königreich Bayern 
betr. 694—695.
	        
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