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Maul= und Klauenseuche, Maßregeln gegen
diese; hier Anordnungen für die Ausstellung
von thierärztlichen Zeugnissen über den seuchen-
freien Zustand der Schweine bei dem Handel
mit deuselben im Umherziehen. 101.
Maximilians-Getreide-Hilfsmagazins-
Fond. 378. 395.
Messungsbehörde München. Königlich Aller-
höchste Verordnung, die Geschäftsverhältnisse
des Messungsbezirkes München — Stadt betr.;
hier die Errichtung einer Messungsbehörde für
München. 173—175.
Michaels-Orden. Siehe „Ordens-Verleih=
ungen“.
Militäranwärter.
— Abänderungen in dem Verzeichnisse der den
Militäranwärtern im bayerischen Staatsdienste
vorbehaltenen Stellen betr. 113—114. 247.
422. 597—598.
Nachtrag zu dem Gesammtoerzeichnisse der
den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen.
512—516.
Neues Gesammtverzeichniß der zur Anstellung
von Militäranwärtern verpflichteten Privat=
eisenbahnen. 598—613.
Erneuerung der Meldungen der in den Be-
werberverzeichnissen der Behörden aufgeführ-
ten Militäranwärter. 620.
Militärbildungsanstalten. 242.
Militärgerichte. Gesetz, betreffend die Voll-
streckung der durch Militärgerichte erkannten
Todesstrafe. 243.
Militärtransport-Ordnung. 467—468. 501
bis 502.
Maul= und Klauenseuche — Militärwesen.
Militärwesen. Ausstellung von Zengnissen für
die wissenschaftliche Befähigung für den ein-
jährig= freiwilligen Militärdienst; hier Ver-
zeichnisse höherer Lehranstalten, welche zur
Ausstellung solcher Zeugnisse berechtigt sind.
2—5. 479—501. 626—627.
Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu
vergütenden Beträge für das Jahr 1890. 5.
Gesetz, betreffend die Wehrpflicht der Geist-
lichen vom 8. Februar 1890; hier Ergänzung
der Wehrordnung für das Königreich Bayern.
151—153. «
Gesetz,betreffenddenHauptetatderMilitär-
verwaltung des Königreichs Bayern für die
Zeit vom 1. April 1890 bis 31. März 1891.
233—241.
Gesetz, betreffend einen Nachtragskredit für
die Verlegung der Militärbildungsanstalten
auf das Marsfeld in München. 242.
Gesetz, betreffend die Vollstreckung der durch
Militärgerichte erkannten Todesstrafe. 243.
Vermögensstand des Militär-Wittwen= und
Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und des
Militär= milden Stiftungsfonds für das Etats-
jahr 1888/89. 299—301.
Königlich Allerhöchste Verordnung, Ergänzung
des § 35 der Militärtransportordnung für
Eisenbahnen im Frieden (Friedenstransport-
ordnung) betr. 467—468.
Ergänzung des Verzeichnisses der zum Ge-
brauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. 501
bis 502.
Formation der Armee; hier die Landwehr-
bezirkseintheilung für das Königreich Bayern
betr. 694—695.