Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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über Vorschüsse und Abschlagszahlungen, wofür erst nach seinerzeitiger Liquidation 
und Abrechnung eine förmliche Onittung oder Endaquittung auszustellen ist, in- 
solange sie nicht zur Verrechnung gelangen; 
über Kreis-, Distrikts= und Gemeindeumlagen, sowie über Konkurrenzbeiträge, 
wenn sie auch als Rechnungebelege anderer öffentlichen Kassen dienen; 
über Zuschüsse des Staats an andere öffentliche Kassen, wenn die Rechnungen 
der Letzteren mit gebühreupflichtigen Ouittungen versehen sein müssen; 
über Konkurrenzbeiträge einer kirchlichen Stiftung an eine andere; 
über Schubfuhrlöhne, welche an Distrikts= oder Gemeindekassen geleistet werden: 
über Vergütungen für Heimatlose; 
über alle Baarempfänge der Gemeinden aus Staatskassen, soferne die Zahlung 
nicht in Folge einer privatrechtlichen Verpflichtung, sondern aus Gründen des 
öffentlichen Rechts erfolgt; 
über die den Gefängnißwärtern für Verpflegung der Verhafteten geleisteten 
Zahlungen; 
über Forstrechtonntzungen aus den Staatswaldungen oder dessallsige Geldvergüt- 
ungen, dann über alle Geld= und Naturalbezüge, welche den Gemeindebürgern 
und sonstigen Bezugsberechtigten als Ausfluß des Gemeindeverbandes zukommen; 
über die an die Brandversicherungsanstalten für Gebände in den Landestheilen 
rechte des Rheins und in der Pfalz entrichteten Versicherungsbeiträge und über 
die von denselben geleisteten Entschädigungen; 
über Pensionen und Unterstützungen aus den Emeriten= und protestantischen Pfarr- 
pensionsfonds, aus den protestantischen Pfarr-Unterstützungs= und Pfarr-Wittwen- 
kassen, sowie aus den Kassen der verschiedenen für Pensionirung und Unterstützung 
der öffentlichen Bediensteten und der Anwälte oder deren Relikten bestehenden 
Vereine und Anstalten; 
über Unterstützungen aus den Gewinnantheilen der Versicherungsanstalten; 
über Ankauf und Beifuhr von Getreide und anderen Lebensmitteln zur Unter- 
stützung Bedürftiger in Theuerungsjahren; 
über heimbezahlte Anlehens-Obligationen; 
über die Zinsen von Anlehens-Obligationen (Coupons);
	        
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