Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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über  Vorschüsse  und  Abschlagszahlungen,  wofür  erst  nach  seinerzeitiger  Liquidation
und  Abrechnung  eine  förmliche  Onittung  oder  Endaquittung  auszustellen  ist,  insolange
  sie  nicht  zur  Verrechnung  gelangen;

über  Kreis-,  Distrikts=  und  Gemeindeumlagen,  sowie  über  Konkurrenzbeiträge,
wenn  sie  auch  als  Rechnungebelege  anderer  öffentlichen  Kassen  dienen;

über  Zuschüsse  des  Staats  an  andere  öffentliche  Kassen,  wenn  die  Rechnungen
der  Letzteren  mit  gebühreupflichtigen  Ouittungen  versehen  sein  müssen;

über  Konkurrenzbeiträge  einer  kirchlichen  Stiftung  an  eine  andere;

über  Schubfuhrlöhne,  welche  an  Distrikts=  oder  Gemeindekassen  geleistet  werden:
über  Vergütungen  für  Heimatlose;

über  alle  Baarempfänge  der  Gemeinden  aus  Staatskassen,  soferne  die  Zahlung
nicht  in  Folge  einer  privatrechtlichen  Verpflichtung,  sondern  aus  Gründen  des
öffentlichen  Rechts  erfolgt;

über  die  den  Gefängnißwärtern  für  Verpflegung  der  Verhafteten  geleisteten
Zahlungen;

über  Forstrechtonntzungen  aus  den  Staatswaldungen  oder  dessallsige  Geldvergütungen,
  dann  über  alle  Geld=  und  Naturalbezüge,  welche  den  Gemeindebürgern
und  sonstigen  Bezugsberechtigten  als  Ausfluß  des  Gemeindeverbandes  zukommen;
über  die  an  die  Brandversicherungsanstalten  für  Gebände  in  den  Landestheilen
rechte  des  Rheins  und  in  der  Pfalz  entrichteten  Versicherungsbeiträge  und  über
die  von  denselben  geleisteten  Entschädigungen;

über  Pensionen  und  Unterstützungen  aus  den  Emeriten=  und  protestantischen  Pfarrpensionsfonds,
  aus  den  protestantischen  Pfarr-Unterstützungs=  und  Pfarr-Wittwenkassen,
  sowie  aus  den  Kassen  der  verschiedenen  für  Pensionirung  und  Unterstützung
der  öffentlichen  Bediensteten  und  der  Anwälte  oder  deren  Relikten  bestehenden
Vereine  und  Anstalten;

über  Unterstützungen  aus  den  Gewinnantheilen  der  Versicherungsanstalten;

über  Ankauf  und  Beifuhr  von  Getreide  und  anderen  Lebensmitteln  zur  Unterstützung
  Bedürftiger  in  Theuerungsjahren;

über  heimbezahlte  Anlehens-Obligationen;

über  die  Zinsen  von  Anlehens-Obligationen  (Coupons);