Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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1. Dem wiederholten Antrage auf Verstaatlichung der Realschulen vermögen Wir 
auch dermalen eine weitere Folge nicht zu geben, da seit Unserem, dem Landrathe in 
Nr. IV Ziff. 2 des Landraths-Abschiedes vom 22. Mai 1890 (Gesetz= und Verordnungs- 
Blatt S. 304 und 305) in der gleichen Angelegenheit ertheilten Bescheide in den hier maß- 
gebenden Verhältnissen eine wesentliche Aenderung nicht eingetreten ist. 
2. Die erneute Bitte des Landrathes um erhöhte Bedachtnahme auf den Regierungs- 
bezirk Oberfranken bei Vertheilung der Staatszuschüsse zu den Bau= und Unterhaltungs- 
kosten der Distriktsstraßen erwidern Wir mit dem Hinweise auf die in Nr. IV Ziff. 5 
des Landraths-Abschiedes vom 30. April 1888 und in Nr. IV Ziff. 3 des Landraths- 
Abschiedes vom 22. Mai 1890 ertheilten Bescheide unter dem Beifügen, daß an dem bis- 
herigen Maßstabe für die Vertheilung, nach welchem die Belastungs-Verhältnisse der ober- 
fränkischen Distriktsgemeinden gleich jener der übrigen Kreise in volle Berücksichtigung ge- 
zogen sind, festgehalten werden muß und ein Abgehen hievon zu Gunsten eines einzelnen 
Regierungsbezirkes nicht zulässig erscheint. 
3. Die von dem Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt 
Bayreuth gefaßten Beschlüsse haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher Beziehung 
Wir auf die von dem k. Staatsministerium des Innern an die k. Regierung, Kammer des 
Innern, von Oberfranken, ergangene Entschließung vom 16. Dezember 1890 Nr. 19015 
verweisen. 
Indem Wir dem Landrathe von Oberfranken gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen 
Wir demselben gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen 
Bestrebens, die Interessen des Kreises wahrzunehmen und verbinden hiemit die Versicherung 
Unserer Huld und Gnade. 
München, den 8. März 1891. 
Luitpold 
Prinz von Layern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Krhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Müller.“ 
Auf Aller höchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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