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1. Dem wiederholten Antrage auf Verstaatlichung der Realschulen vermögen Wir
auch dermalen eine weitere Folge nicht zu geben, da seit Unserem, dem Landrathe in
Nr. IV Ziff. 2 des Landraths-Abschiedes vom 22. Mai 1890 (Gesetz= und Verordnungs-
Blatt S. 304 und 305) in der gleichen Angelegenheit ertheilten Bescheide in den hier maß-
gebenden Verhältnissen eine wesentliche Aenderung nicht eingetreten ist.
2. Die erneute Bitte des Landrathes um erhöhte Bedachtnahme auf den Regierungs-
bezirk Oberfranken bei Vertheilung der Staatszuschüsse zu den Bau= und Unterhaltungs-
kosten der Distriktsstraßen erwidern Wir mit dem Hinweise auf die in Nr. IV Ziff. 5
des Landraths-Abschiedes vom 30. April 1888 und in Nr. IV Ziff. 3 des Landraths-
Abschiedes vom 22. Mai 1890 ertheilten Bescheide unter dem Beifügen, daß an dem bis-
herigen Maßstabe für die Vertheilung, nach welchem die Belastungs-Verhältnisse der ober-
fränkischen Distriktsgemeinden gleich jener der übrigen Kreise in volle Berücksichtigung ge-
zogen sind, festgehalten werden muß und ein Abgehen hievon zu Gunsten eines einzelnen
Regierungsbezirkes nicht zulässig erscheint.
3. Die von dem Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt
Bayreuth gefaßten Beschlüsse haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher Beziehung
Wir auf die von dem k. Staatsministerium des Innern an die k. Regierung, Kammer des
Innern, von Oberfranken, ergangene Entschließung vom 16. Dezember 1890 Nr. 19015
verweisen.
Indem Wir dem Landrathe von Oberfranken gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen
Wir demselben gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen
Bestrebens, die Interessen des Kreises wahrzunehmen und verbinden hiemit die Versicherung
Unserer Huld und Gnade.
München, den 8. März 1891.
Luitpold
Prinz von Layern
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Krhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Müller.“
Auf Aller höchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.