Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Ebenso genehmigen Wir die Beschlüsse des Landraths wegen Errichtung eines sieben- 
ten Kurses an dem Taubstummeninstitute zu Würzburg, dann wegen Regulirung der Ge- 
halts= und Pensionsverhältnisse der Lehrer an dieser letzteren Anstalt und dem Blinden- 
institute in Würzburg. 
2. Dem Antrage des Landraths, die Staatsregierung möge die Realschulen in 
Staatsanstalten umwandeln, vermögen Wir dermalen eine weitere Folge nicht zu geben, 
nachdem die Kammer der Abgeordneten mit Beschluß vom 27. März 1890 über die gleich- 
artige Petition des Vereins von Lehrern an technischen Unterrichtsanstalten Bayerns zur 
Tagesordnung übergegangen ist. 
3. Dem Beschlusse des Landraths, zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und ge- 
werblichen Verhältnisse im Spessart für das Jahr 1891 die Summe von 6000 X aus- 
zugeben, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der finanziellen Unterstützung der Arbeiter- 
kolonie in Simonshof und der Naturalverpflegsstationen wird Unsere Genehmigung ertheilt. 
5. Den in Bezug auf die Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt Werneck gefaßten 
Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Abschied 
ertheilen, eröffnen Wir demselben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Pflege 
der Kreisinteressen und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 16. März 1891. 
Luitpold 
Prinz von Sayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzssch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerial-Rath v. Nies. 
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