Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
5 
Uebertrag 139 379 77 
VI. g) in Karlstant .... 700 — 
h) für die St. Johamnispflege in Aschaffenburg. 700 — 
1) für die St. Josephspflege in Bischofsheim 700 .— 
k) für die Pfleganstalt evang. Kinder in Wützburg 700 — 
1|) für die Rettungsanstalt in Rothenbuch 700 — 
m) für den Elisabethverein in Würzburg . 700— 
n)furdccSambetlHche Kleinkinderbewahranstalt in Wirzburg 350 — 
o) für die St. Josephspflege in Neuhammer. . 70()— 
p) für das Kinderasyl in Eltmann . 700— 
q)furdceRcttungsanstalttnthlnmrs .. 350 — 
Dz ) für die Rettungsanstalt in Grafenrheinfeld“. 750 
9 Für Unterstützungen gemeindlicher und distriktiver Armen-= 
pflegen: 
M 1. Für Unterstützungen armer Gemeinden zum Unterhalte von 
Kindern in Rettungshäusern. 5 000 — 
Tit. 2. Unterstützung zur Begründung disrriktiver enntnanftale 2 000 — 
Tit. 3. Unterstützung der Arbeiterkolonie in Simonshof 1 000 — 
10 Tit. 4. Unterstügung von Naturalverpflegsstationen 1500 — 
11 Sonstige Ausgaben auf Wohlthätigkeit. 
Tit. 1. An den Wohlthätigkeitsfond für entlassene Sträflinge behufs 
uid Refundirung des zu Auswanderer-Unterstützungen verwendeten Kapitals 500 — 
* zur Nefundirung des im Jahre 1883 für Nothstände verwendeten 
Kapitals aus dem Kreis-Getreide-Magazinssonde 1000 
b) für Unterstützungen bei außerordentlichen Noth= und unglücks- 
fällen aus den Renten des Kreis-Getreide-Magazinsfonds, eventuell 
zur Förderung der Naiffeisen'schen Darlehenskassenvereine 4870 — 
1¾ Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der J 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden ach Art. 5 Abs. IV I 
des Gesetzes vom 3. Februar 1888 20 639 171 
Summa * V 18539 48 
VII. Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
1| Beiträge zu Distriktsstraßen .. . 70 000 — 
Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff. und I 
Floßfahrt dienen, nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 15 000 — 
Summa Cap. VII 85 000 
VIII. Uebrige Kreisausgaben. 
1 Zur Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren 1 500— 
2 Beiträge gemäß § 30 des Bauunfallversicherungsgesetzes 796 01 
Summa Cap. VIII 2 296 101
	        
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