Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

.Kiu3. 129 
. 4265. 
Abschied für den Landrath von Oberbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 10. mit 28. November 1890. 
Im UNamen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnauden Königlicher Prin; von Gahern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberbayern in seinen Sitzungen 
vom 10. mit 28. November 1890 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1889. 
Die gemäß Art. 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1889 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1891. 
Die Steuerprincipalsumme des Negierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das 
Jahr 1891 7 467 394 17 , wovon ein Steunerprozent auf 74 673 /4 94 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1891. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse ertheilen 
Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Bitte des Landrathes auf Uebernahme der Dotation der Kreislehrerinnen- 
bildungsanstalt in München auf Centralfonds vermögen Wir, ohne künftiger weiterer
	        
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