Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

17. 153 
Wohnungsregulatives für letztere Anstalt haben Wir bereits genehmigt; Wir verweisen 
in dieser Beziehung auf die an die k. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, ergangenen 
Entschließungen des k. Staatsministeriums des Junern vom 30. Dezember 1890 Nr. 19679 
und vom 4. Jannar l. Is. Nr. 22. 
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten 
beiden Kreisanstalten gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung. 
6. Der Beschluß des Landrathes über die Erhöhung der Bezüge der Kreiskassebeamten 
der Pfalz für Verwaltung des Maximiliansgetreidefondes wird hiermit genehmigt. 
Indem Wir dem Landrathe gegemvärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und versichern 
ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 19. April 1891. 
Luitpold 
Prinz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Arhr. v. Riedel. Krhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Müller. 
Auf Aller höchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies 
31°
	        
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