Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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von denjenigen Stücken zu unterscheiden, welche etwa erst später zur Abstempelung gelangen, 
ist, bezüglichen Wünschen aus dem Handelsstande entsprechend, bestimmt worden, daß der 
Stempelaufdruck auf die vorbezeichneten Werthpapiere künftig nicht mehr mit rother, sondern 
mit blauer Farbe bewirkt werde. 
Berlin, den 9. April 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Freiherr von Maltzahn. 
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 20. April ds. Is. den k. Kammer= 
junker, Karl Freiherrn von Freyberg, 
Ritter des k. Hausordens vom heil. Georg, 
zum Königlichen Kämmerer zu ernennen. 
Hostitel-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung 
vom 22. April ds. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, dem Charkutier Johann Andreas 
Adrian Schultheiß in Erlangen den Titel 
eines Königlich Bayerischen Hoflieferanten zu 
verleihen. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des MKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 14. April ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Grafen Albert 
August Maria Gicquel des Touches in 
Paris den Verdienst-Orden vom heiligen 
Michael II. Klasse und dem Erzieher Seiner 
Königlichen Hoheit des Prinzen Emanuel von 
Orléans, Dr. jur. A. du Rien de Mar- 
saguet, denselben Orden IV. Klasse zu ver- 
leihen.
	        
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