Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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ch und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
.K 23. 
München, den # Juni 1891. 
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 17. Juni 1891, die Ernennung von Schiedsgerichtsvorsivenden betreffend. — Bekannl 
machung vom 8. Juni 1891, das Reichsgese vom 17. Juni 1887, betreffend Fürsorge für die Wittwen 
und Waisen von Angchörigen des Neichsheeres und der Marine, hier den bayerischen Militär Wittwen und 
Waisenfonds. . 
  
Nr. 9435. 
Bekanntmachung, die Ernennung von Schiedsgerichtsvorsitzenden betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Zum Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 wird 
bekannt gegeben, daß in Gemäßheit des § 47 dieses Gesetzes mit der Wirkung vom 
1. Juli laufenden Jahres an zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts 
1. der XV. Sektion der Müllerei-Berufsgenossenschaft, 
2. der I. Sektion der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft 
— beide mit dem Sitze in Nürnberg — 
im Einverständnisse mit dem k. Staatsministerium der Justiz der k. Oberlandesgerichtsrath 
Emil Matten heimer in Nürnberg unter gleichzeitiger Enthebung des k. Regierungsrathes 
Wilhelm Gareis dortselbst von dieser Funktion ernannt worden ist. 
München, den 17. Juni 1891. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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