Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 6. April ds. Is. aller- 
guädigst bewogen gefunden, dem k. k. Hof- 
rath und Generaldirektionsrath der k. k. öster- 
reichischen Staatsbahnen, Dr. Franz Liharzik 
in Wien, den Verdienstorden vom heiligen 
Michael II. Klasse zu verleihen. 
tiöniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 28. Juni ds. Is. dem k. Kämmerer 
und Oberhofmeister a. D., August Freiherrn 
von Gise, für das ihm von Seiner Majestät 
dem Könige von Italien verliehene Groß- 
offizierskrenz des Ordens der ZItalienischen 
Krone, ferner 
unterm 1. Juli ds. Is. dem k. Kammer= 
junker August Freiherrn von Brück, kaiserlich 
Tragen zu ertheilen. 
deutschen Vice-Konsul in Nizza, für den 
ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von 
Rußland verliehenen St. Annen-Orden 
III. Klasse, und 
unter'm gleichem Datum dem k. Kämmerer 
Maximilian Freiherrn von Kramer, Ober- 
hofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der Prin- 
zessin Adalbert von Bayern, für den 
ihm von Seiner Heiligkeit dem Papste ver- 
liehenen Stern zum Commandeurkreuze des 
päpstlichen St. Gregorius-Ordens, 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Kaiserlich Türkisches Generalronsulat 
in München. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter'm 25. Juni l. Is. allergnädigst 
zu genehmigen geruht, daß der an Stelle des 
verstorbenen W. F. Grathwohl zum Kaiser- 
lich Türkischen Generalconsul in München 
ernannte Dr. Max Knorr in dieser dienst- 
lichen Eigenschaft anerkannt werde.
	        
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