Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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hic, is, ille, iste, qui. Die grammatischen Regeln werden am Lese= und Uebungsstoffe 
anschaulich gemacht und eingeübt. Zugleich ist auf Aneignung eines entsprechenden latei- 
nischen Wortschatzes in dieser und den folgenden Klassen Gewicht zu legen. 
3. Zweite Klasse: Die gesammte Formenlehre in Verbindung mit den nöthigen 
Uebersetzungsübungen. Im Auschlusse an die Lektüre des Uebungsbuches sind die Schüler 
mit den einfachen syntaktischen Regeln (ut, ne, acc. cum ink., participium relativum 
und absolutum) bekannt zu machen. 
4. Dritte Klasse: Wiederholung der Formenlehre, von der Syntax die Kasuslehre 
und weitere Einübung der in der zweiten Klasse durchgenommenen Regeln über Satzverbindung. 
Zur Lektüre kann auch schon Cornelius Nepos benützt werden. Passende Sprüche sind 
bereits in dieser Klasse dem Gedächtniß der Schüler einzuprägen. 
5. Vierte Klasse: Wiederholung der Kasuslehre, Syntax der Tempora und Modi, 
Einübung der oratio obliqua durch Umwandlung direkter Reden. Zur Lektüre dient 
Cornelius Nepos. 
6. Fünfte Klasse: Wiederholung der gesammten Syntax, vorzugsweise tiefere Be- 
gründung und festere Einübung der Moduslehre. Den Lesestoff bieten: Caesar de bello 
gallico, Ovid oder eine poetische Chrestomathie aus Phädrus und den Elegikern; im 
Auschlusse hieran werden die nothwendigsten Regeln der Prosodie und Metrik behandelt. 
Lateinische Spruchverse sollen memorirt werden. 
7. In den folgenden vier Klassen (6—9) tritt die Lektüre der Schriftsteller mit er- 
höhter Bedeutung in den Vordergrund; doch sind auch die Uebersetzungen in das Lateinische 
unter steter Wiederholung und Bezugnahme auf die Grammatik fortzusetzen und die Auf- 
gaben in stilistischer Beziehung stufenweise zu steigern. 
8. Beim Uebersetzen der Autoren ist auf die Richtigkeit und Angemessenheit des 
deutschen Ausdruckes sorgfältig Rücksicht zu nehmen. Bei der Erklärung kommt es darauf 
an, die Schüler zu vollständigem sprachlichen wie sachlichen Verständnisse des Gelesenen zu 
bringen, so daß sie über den Inhalt und Gedankengang eines Schriftwerkes in geordneter 
Rede Rechenschaft zu geben im Stande sind. Auf solche Weise sollen durch die Lektüre 
die Schüler zugleich einen Einblick in das kulturelle Leben der alten Welt erhalten. 
9. Die Schriftsteller und Schriftwerke, aus welchen für die einzelnen Klassen eine 
Auswahl zu treffen ist, jedoch so, daß Prosa und Poesic immer in gleicher Weise Berück- 
sichtigung finden, sind folgende: 
10. für die sechste Klasse: Caesar de bello civili, Curtius, Livius, Ovid; Elegiker; 
11. für die siebente Klasse: Livins, Sallustius, von Cicero kleinere Reden und 
Cato, Lälius; Vergil;
	        
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