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der Erde, durch Gradmessungen und Pendelbeobachtungen zu finden; Bestimmung der geo-
graphischen Breite und Länge eines Ortes durch astronomische Messung oder mit Globus
und Landkarte; tägliche Bewegung der Erde um ihre Axe; unveränderlicher Sterntag;
Sternzeit; Zählung der geographischen Längen und der Zeiten von einem bestimmten Meridian
der Erde aus; einheitliche Weltzeit; jährliche Bewegung der Erde um die Sonne; das System
des Kopernikus; die Kepler'schen Gesetze; das Newton'sche Gravitationsgesetz; Erklärung des
scheinbaren Sonnenlaufes, der Jahreszeiten und der Zonen; Bestimmung eines wahren und
eines mittleren Sonnentages; Ungleichheit der wahren Sonnentage; Sonnenuhren; mittlere
Sonnenzeit; Dauer eines mittleren Sonnentages. b) Mathematisches Repetitorium, welches
nach oder neben dem Unterrichte in der mathematischen Geographie abgehalten werden kann:
Wiederholung und Erweiterung sowie übersichtliche Zusammenfassung und Vertiefung des
mathematisch-physikalischen Lehrstoffes der vier letzten Klassen.
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Geschichte.
1. Der Geschichtsunterricht wird von der dritten Klasse an ertheilt und behandelt
den Stoff in einem doppelten Gange.
2. In der dritten, vierten und fünften Klasse ist vorzugsweise das biographische
Moment zu berücksichtigen, zugleich aber auch die Einprägung eines festen Grundstockes
historischer Daten und ein in großen Zügen gehaltener Ueberblick über die griechische, die
römische, die deutsche und die bayerische Geschichte zu erzielen.
3. In der sechsten, siebenten, achten und neunten Klasse ist das Maß der Anforderungen
zu erweitern und durch Eingehen auf den Zusammenhang der Thatsachen zu vertiefen; zu-
gleich ist die Weckung und Entwicklung der Fähigkeit anzustreben, den zum geistigen Besitz
der Schüler gewordenen Stoff nach gegebenen Gesichtspunkten in eigener Ordnung und
Fassung darzustellen.
4. Die Geschichte Deutschlands und im engsten Auschlusse an sie die Geschichte
Bayerns und seines Regentenhauses ist besonders eingehend zu behandeln, die Geschichte
anderer Staaten ist in den vier oberen Klassen, soweit in ihr der Schwerpunkt einzelner
Zeiträume liegt, eingehend, im Uebrigen in übersichtlicher Darstellung zu berücksichtigen.
Kulturhistorischer Stoff ist dem Standpunkte der Schule entsprechend zu verwerthen.
5. Der Unterricht soll in einer dem Verständnisse der Schüler angemessenen, anschau-
lichen und das sittliche Gefühl anregenden Weise ertheilt werden. Der vorzugsweise auf die
Darlegung der ursächlichen Verhältnisse, auf eine eingehendere Charakteristik hervorragender
Persönlichkeiten und auf eine scharfe Hervorhebung des Wichtigen abzielende Vortrag des
Lehrers dient zur Belebung des Unterrichtes und zur Sicherung des Verständnisses. Zum