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dem Linearzeichnen. Beide Gattungen des Zeichnens werden in gesonderten Unterrichtsstunden
und in Abtheilungen gelehrt, welche mit Rücksicht auf das Alter und die Geschicklichkeit der
Schüler zu bilden sind. Jede Abtheilung erhält wöchentlich in zwei Stunden Unterricht.
2. Die Betheiligung auch an dem Wahlunterricht muß den Schülern um so dringender
empfohlen werden, als die durch denselben vermittelte Kunstübung nicht bloß die Weckung
und Bildung des Formensinnes und Geschmackes fördert, sondern für einzelne Berufsarten
(für Offiziere, Mediziner, Naturforscher, Techniker) als unentbehrlich erscheint.
Ueber den Unterricht selbst wird Folgendes bemerkt:
A. Freihandzeichnen.
3. Das Freihandzeichnen erstreckt sich in der zweiten und dritten Klasse auf Uebungen
im Zeichnen von geraden und krummen Linien und daraus gebildeten geometrischen Figuren
sowie auf das Zeichnen einfacher Ornamente.
4. Daran schließt sich im Wahlunterrichte für die Schüler der folgenden Klassen das
Zeichnen von geometrischen Körpern mit Erläuterungen über die Elemente der Perspektive,
das Zeichnen von zusammengesetzten Ornamenten nach Wandtafeln und dem Runden, von
Landschaften, von Theilen des menschlichen Körpers, Büsten u. s. w., wobei vornehmlich die
Antike zu berücksichtigen ist.
B. Linearzeichnen.
5. Das Linearzeichnen umfaßt zunächst Uebungen im Gebrauche der Zeicheninstrumente
durch Zeichnen ebener Figuren. Sodann ist mittels anschaulicher Demonstrationen zur Er-
läuterung des Projektionszeichnens und zu umfassenden Uebungen in demselben überzugehen.
Nach der Projektion von Punkten, Geraden, von ebenen, geradlinig begrenzten Figuren und
von Kreisen sind einfache, ebenflächig und krummflächig begrenzte Körper sowie Durch-
dringungen dieser Körper mit ebenen und krummen Oberflächen mittels Projicirens dar-
zustellen. Der Unterricht hat sich auch auf das Zeichnen der Säulenordnungen und, soweit
es angeht, anderer Architekturtheile unter Anfügung angemessener Erläuterungen zu erstrecken.
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Stenographie.
1. Der Unterricht in der Stenographie beginnt in der Regel erst in der sechsten
Klasse. Schülern der fünften Klasse, welche sich die erforderliche Sicherheit in der deutschen
Sprache erworben haben, kann die Theilnahme am stenographischen Unterrichte gestattet werden.
2. Der Unterricht in der Stenographie ist nach dem System Gabelsberger zu
ertheilen und hat außer der Schreibmechanik und Schreibflüchtigkeit namentlich auch die
Gesetze des Sprachbaues, auf welche dieses System begründet ist, zu berücksichtigen.
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