Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

M 31. 289 
Beilage II. 
K. 
S 
altes Goymmasium J. 
Inchreszengniß. 
Kart J., 
Sohn des Kaufmanns Herrn V. W. zu WV. Bezirksamts W., geboren am 
Konfession, hat im Schuljahre die dritte Klasse besucht. 
Seine Leistungen haben im Allgemeinen befriedigt; auch hat sein Betragen nie zu 
einer Klage Anlaß gegeben. In der Arithmetik muß er größeren Fleiß anwenden, da es 
ihm keineswegs an den nöthigen Anlagen, wohl aber an Ausdauer und Theilnahme für 
diesen Lehrgegenstand fehlt. 
Seine Fortschritte sind: 
in der Religion. sehr gut 
in der deutschen Sprache gut 
in der lateinischen Sprache genügend 
in der griechischen Sprache — 
in der französischen Sprache — 
in der Arithmetik (Mathematik) ungenügend 
in der Geschichte .sehr gut 
in der Geographie gut 
in der Naturkunde gut 
im Zeichnen. genügend 
im Turnen gut. 
Die Erlanbniß zum Vorrücken in die nächsthöhere Klasse hat er erhalten, jedoch im 
Hinblicke auf seine ungenügenden Leistungen in der Arithmetik unter Hinweis auf § 29 
Absatz 4 der Schulordnung, wonach er eine gleiche Nachsicht in der folgenden Klasse nicht 
mehr zu erwarten hat. 
V., am 14. Juli 189. 
(L.S.) K. ARektorat 
Ordinarius der Klasse
	        
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