Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär— der Behörden, an welche 
anwärter nicht aus die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten eichten üund, wenn es nicht Bemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. newünscht wird. 
  
  
  
  
III. Königreich Sachsen. 
VII. Finanzministerinm. 
10. Eisenbahnverwaltung: 
(II. Nachtrag zum Geiammtverzeichuh 
— Central-Blatt 1889, S. 460 —.) 
Die Stellen der seitherigen 5#0 
büreau-Assistenten“ sind in, Bü- 
reau-Assistentenstellen“, die Stel- 
len der „Kohlenausgeber (I. und 
II. Klasse)" in „Materialien= 
ausgeberstellen“ umgewandelt 
worden, so daß die Kohlenaus- 
geber= und die Banbüreau-Assi- 
stentenstellen zu streichen sind. 
  
  
  
IV. Königreich Württemberg. 
III. Im Tepartement der nuswärligen Angelegenheiten. 
4Abtheilung für die Verkehrsanstalten: 1 
(Gesammtoerzeichniß — Central-Blatt. 
1887, S. 2 
Ziff. 20. re der Bezeichnung 
„Billeldrucker“ hat die Bezeichnung 
„WFahrkartendrucker“ zu treten. 
Ziff. 27. Die Stelle des „Buchhalters“ 
bei der Bodenseedampfschiffahrt ist 
zu streichen. 
— 
— 
VI. Großherzogthum Hessen. 
(Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 261, 263 —.) 
II. Ressort des Ministeriums des Nnnern und der Inniz. 
1. Die Sielle umer Nr. 10 ist weggefallen 
und daher zu streichen. 
2. Unter Nr. 55 sind die Worte „und 
Pförtner“ zu streichen, da die Dienst-
	        
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