Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

.K 33. 303 
  
  
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär der Behörden, an welche 
. anwärter nicht aus · die Bewerbungen inu 
Bezeich nung der Stellen. schließlich bestimmten sichten sind, wenn es nicht Bemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
verrichtungen des Pförtners von Ge- 
fangenwärtern wahrzunehmen sind. ——————— er. 
hält solgende Fassung: 
„Bis * bn elä: 
licher e *— 
E. cerber 
für erichtsvollzieher= 
dlenst s abvarchselld von 
er 
i. s. w. Gernchtsvollgieher= 
Eruen d3½ bezw. 2 mir Civil= 
fti je 1 dit Militoͤr- 
Annelen besetz 
den Gerick tsvoll)ieherdienst 
5 der ulebheren. Vorschrift 
die Hälste der 
ucherarrrerfeuen mit 
Mllitäranwärtirn besedt.“ 
  
  
  
III. Ressort des Ministeriums der Finanzen. 
Hinter Nr. 4 tritt als Nr. 4a neu hinzu: 
Kanzleidienergehülse und Aktenträger 
bei dem Ministerium. — Ministerium der Finanzen. 
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
II. Ministerinm des Innern. 
(Im Gesammtverzeichuiß — Central-Blatt 1887, S. 260 — ist einzufügen:) 
9. Bei der Eiseubahnverwaltung: 
Stationsvorsteher I. u. II. Kl., 
u Reudanten, 
.Kassirer der Hauptkasse, 
. GüteszexpedikiongfussireI-, 
Eisenbahnsekretäre, !4“ 
6. Säcahnt zur Hälfte. 
Malerialienverwalter I. Kl., 
. Betriebssekretäre, 
"0. Güterexpedienten I. u. II. #il., 
10. Stationsansseher und Gehülfeu, 
S — 
r 7 12 Fr# 
  
 
	        
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