Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

  
  
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär- der Behörden, an welche 
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nich Bemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
  
  
  
  
XIX. Fürstenthum Reufß älterer Linie. 
(Dem Gesammtverzeichuiß — Central-Blatt 1887, S. 286 — ist hinzuzusetzen 
Die Stelle 
eines Dieners beim Fürstlichen Kataster- — Fürstliche Landesregier- 
büreau und bei Fürstlicher Landrenten- ung zu Greiz. 
bank (zugleich Austräger des Amts- 
und Verordnungsblatts). 
XXV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
(Dem Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 292 — ist hinzuzusetzen.) 
Schreiber Senatskanzlei zu Ham- 
Bote Standesamt 20. — burg als —. 
Schreiber, Standesamt 21. — für die Meldung von 
Schreiber, Standesamt 22. — Militäranwärtern. 
Schreiber, Standesamt 23. — 
  
Berlin, den 22. Juli 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Abdruck. 2o 
Bekanntmachung. 
Im „Anhange“ zu gegenwärtiger Nummer des Centralblatts wird ein neues 
Gesammtverzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen 
Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Be- 
amtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Das Verxzeichniß tritt an die Stelle des durch Bekanntmachung 
vom 10. Juli 1890 (Central-Blatt 1890, S. 265) veröffentlichten Gesammtverzeichnisses. 
Berlin, den 22. Juli 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
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