Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

M 33. 
315 
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vor- 
zugsweise mit Militär- 
anwärtern zu besetzen 
sind. 
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
ilitär. 
anwärter 
berücksichtigt 
werden. 
müssen. 
[Sczeichnung der Behörde, an 
welche die Bewerbungen zu 
richten sind, soweit nicht in den 
Vakanzanmeldungen andere 
ansekulungsbehörden aus. 
drücklich bezeichnet werden. 
  
  
Bemerkungen. 
  
1. Mecklenburgische 
bahn. 
# 
länder Eisenbahn. 
— 
Eisenbahn. 
4. Neustrelitz. Wesenberg- 
trower Eisenbahn. 
Süd- 
Neubrandenburg-Fried- 
Neustrelitz-Warnemünder 
VIII. 
a) Eisenbahnsekretäre%o Bü- 
reau= und Registratur- 
vorsteher und Kalkula- 
loren), Büreauassistenten 
und Materialienver. 
walter. 
b) Stationsvorsteher, 
Stationsassistenten, Sta- 
tionsaufseher, Rech- 
nungsführer, Kassirer 
und Buchhalter. 
c) Bodenmeister, Pack- 
meister, Zugführer, Tele- 
graphisten, Schaffner, 
Bahnwärter, Weichen- 
steller, Güterboden= und 
Bahnhofsarbeiter. 
Stationsvorsteher, 
tionswärter, Zugführer, 
Güterbodenvorarbeiter, 
Güterboden= und Sta- 
tionsarbeiter, Weichen- 
steller. 
Eisenbahnbetriebssekre- 
täre, Büreauassistenten, 
Stationsvorsteher, Sta- 
tionsassistenten, Sta- 
tionsdiätare, Stations. 
aufseher, Rangirmeister, 
Weichensteller, Bahn- 
wärter, Portiers, Lade- 
meister, Zugführer, Pack- 
meister, Schaffner, 
Bremser, Büreandiener, 
Kassenboten. 
Stationsvorsteher, Sta- 
tionsassistent, Haltestel- 
lenaufseher, Weichen- 
Sta-: 
  
  
steller, Zugführer, Bahn- 
aufseher. 
Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
37 Jahre. 
St“ 
S 
37 
Betriebsverwaltung Meck- 
lenburgischer Neben- 
bahnen zu Waren. 
Betriebsverwaltung 
Mecklenburgischer Ne- 
benbahnen zu Waren. 
Direktion des Denutsch- 
Nordischen Lloyd zu 
Nostock. 
Vorstand der Neustrelitz 
Wesenberg- Mirower 
Eisenbahngesellschaft zu 
Wesenberg. 
Die Erledigunn einer Sielle 
wird im Großherzogthum als 
emgetreten angesehen, wenn 
ger Wohnort des letten Ste 
Hnhhpeenn, im Grobberzon. 
lthum bele 
Wegen c lni uges der 
vagtchelch Stellen wird 
e Bemerkung zu Vl. 2 
*— tenommen. 
Die Erledigung einer Stelle 
wird im Großherzogthum als 
gingetreten a#se en, wenn 
der Wohnort des letzten Stel. 
leninhabers im Großherzog- 
thum beegzen war. 
We 2 Umfanges der 
vorbe ete n Slellen Wi 
auf die Genen ng zu VI 
Bezug genommen. 
  
  
61“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.