§ 16.
Chemie und Mineralogie.
1. Unterricht in der Chemie wird in den beiden obersten Klassen ertheilt. Mit dem-
selben ist der Unterricht in der Mineralogie so zu verbinden, daß nach Darlegung der
Grundzüge der Krystallographie die Charakterisirung der wichtigsten Mineralien bei den
betreffenden chemischen Verbindungen gegeben wird.
2. Der Lehrstoff für Chemie vertheilt sich wie folgt auf die einzelnen Klassen:
Achte Klasse: Das Wesen der chemischen Erscheinungen; Erörterung der Grundbegriffe
und Grundgesetze, auf welchen dieselben beruhen; die Metalloide und ihre Verbindungen.
Stöchiometrische Uebungen.
3. Neunte Klasse: Die wichtigsten Metalle und deren Verbindungen. Stöchiometrische
Uebungen.
§ 17.
Geschichte.
1. Der Geschichtsunterricht hat in der dritten Klasse des humanistischen Gymnasiums
begonnen und behandelt den Stoff in einem doppelten Gange.
2. In der vierten und fünften Klasse ist noch vorzugsweise das biographische
Moment zu berücksichtigen, zugleich aber auch die Einprägung eines festen Grundstockes
historischer Daten und ein in großen Zügen gehaltener Ueberblick über die griechische, die
römische, die deutsche und die bayerische Geschichte zu erzielen.
3. In der sechsten, siebenten, achten und neunten Klasse ist das Maß der Anforderungen
zu erweitern und durch Eingehen auf den Zusammenhang der Thatsachen zu vertiefen; zu-
gleich ist die Weckung und Entwickelung der Fähigkeit anzustreben, den zum geistigen Besitz
des Schülers gewordenen Stoff nach gegebenen Gesichtspunkten in eigener Ordnung und
Fassung darzustellen.
4. Die Geschichte Deutschlands und im engsten Anschlusse an sie die Geschichte
Bayerns und seines Regentenhauses ist besonders eingehend zu behandeln, die Geschichte
anderer Staaten ist in den vier oberen Klassen, soweit in ihr der Schwerpunkt einzelner
Zeiträume liegt, eingehend, im Uebrigen in übersichtlicher Darstellung, zu berücksichtigen.
Kulturhistorischer Stoff ist dem Standpunkte der Schule entsprechend zu verwerthen.
5. Der Unterricht soll in einer dem Verständnisse der Schüler angemessenen, anschau-
lichen und das sittliche Gefühl anregenden Weise ertheilt werden. Der vorzugsweise auf die
Darlegung der ursächlichen Verhältnisse, auf eine eingehendere Charakteristik hervorragender
Persönlichkeiten und auf eine scharfe Hervorhebung des Wichtigen abzielende Vortrag des
Lehrers dient zur Belebung des Unterrichtes und zur Sicherung des Verständnisses. Zum