Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

M7. 29 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 56 Albsatz 5 des Neichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und 
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß für den Umfang des 
Regierungsbezirkes Niederbayern eine Versicherungsanstalt unter dem Namen 
„Versicherungsanstalt für Niederbayern"“ 
mit dem Sitze in Landshnt errichtet und der k. Regierungsrath Karl Buchert daselbst mit 
der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes und dem Vorsitze betraut worden ist. 
Landshut, am 19. Februar 1891. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt für Niederbauern. 
Buchert, 
kgl. Regierungsrath. 
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 56 Absatz 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und 
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß für den Umfang des 
Regierungsbezirkes Pfalz eine Versicherungsanstalt unter dem Namen 
„Versicherungsanstalt für die Pfalz“ 
mit dem Sitze in Speyer errichtet und der k. Regierungsrath Max Pfeiffer daselbst mit 
der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes und dem Vorsitze betraut worden ist. 
Speyer, am 16. Februar 1891. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt für die Pfalz. 
Pfeiffer, 
kal. Regierungsrath. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des 856 Absatz 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und 
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß für den Umfang des 
Regierungsbezirkes Oberpfalz und von Regensburg eine Versicherungsanstalt unter dem Namen 
„Versicherungsanstalt für Oberpfalz und von Regensburg"“
	        
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