Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 56 Absatz 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und 
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß für den Umfang des 
Regierungsbezirkes Unterfranken und Aschaffenburg eine Versicherungsanstalt unter dem Namen 
« „Versicherungsanstalt für Unterfranken und Aschaffenburg“ 
mit dem Sitze in Würzburg errichtet und der k. Regierungsrath Ludwig Groll daselbst mit 
der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes und dem Vorsitze betraut worden ist. 
Würzburg, am 16. Februar 1891. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt für Unterfranken und Aschaffenburg. 
roll, 
'gl. Regierungsrath. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 56 Absatz 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und 
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß für den Umfang des 
Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg eine Versicherungsanstalt unter dem Namen 
„Versicherungsanstalt für Schwaben und Neuburg“ 
mit dem Sitze in Augsburg errichtet und der k. Regicrungsrath Friedrich Laar daselbst mit 
der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes und dem Vorsitze betraut worden ist. 
Augsburg, am 15. Februar 1891. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt für Ichwaben und MNeuburg. 
Laar, 
tigl. Negierungsrath.
	        
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