Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 20. November 1891. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Leonrod. v. Safferling. Dr. v. Müller. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kam mer derAbgeordneten. 
  
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Köni greichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 16. November ds. Is. den Kam- 
merjunker und Regierungs-Assessor, Hubert 
Freiherrn von Gumppenberg-Pöttmes- 
Oberbrennberg, auf sein allerunterthänig- 
stes Ansuchen zum Königlichen Kämmerer zu 
ernennen. 
  
Hoftitel-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließ- 
ung vom 13. November ds. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, dem Photographen Karl 
Teufel dahier den Titel eines Königlich 
Bayerischen Hof-Photographen zu verleihen. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
  
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunnahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestuͤl des Käönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
dem in Allerhöchst-Ihrer Geheimkanzlei ver- 
wendeten k. Geheimen Kanzleirath und Ge- 
heimen Sekretär im k. Staatsministerium des 
Königl. Hauses und des Aeußern, Ludwig 
Stattner, für den ihm von Seiner Maje- 
stät dem Deutschen Kaiser und Könige von 
Preußen verliehenen k. preußischen Kronen- 
orden III. Klasse, und 
dem k. Gutsadministrator Friedrich Baur in 
Herrenchiemsee für das ihm von Seiner Maje- 
stät dem Könige von Sachsen verliehene Ritter- 
kreuz lI. Klasse des k. sächsischen Albrechtsordens, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen.
	        
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