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Nr. 59151l.
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Bekanntmachung, die Postordnung für das Königreich Bayern vom 1. Mai 1889 betreffend.
Königliches Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern.
Zufolge Allerhöchster Genehmigung wird die Bestimmung in S 7 Absatz VII der Post-
ordnung für das Königreich Bayern vom 1. Mai 1889 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt
Nr. 14 vom 18. April 1889) in folgender Weise abgeändert:
Die in Absatz IV bezeichneten Post-Werthzeichen, mit Ausnahme der ge-
stempelten Briefumschläge, können bei jeder Postanstalt in beliebiger Anzahl,
sowie von den Landpostboten nach der Größe des von denselben zu führenden
Vorrathes bezogen werden.
Für Freimarken ist der darauf ausgedrückte Werth-
betrag, für gestempelte Streifbänder außerdem noch der Betrag der Herstellungs-
kosten mit 4 Pfennig für je 10 Stück zu entrichten.
(Vgl. Posttaxgesetz § 9).
Vorstehende Aenderung tritt mit dem 1. Jannar 1892 in Kraft.
München, den 8. Dezember 1891.
Frhr. v. Crailsheim.
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Völderndorff.
Hofdienst-Machrichten.
Im MNamen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pol d, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 30. November ds. Is. den Second-
lieutenant im 1. Infanterie-Regiment „König“,
Walther Freiherrn von Nuffin, und
unter'm 4. Dezember ds. Is. den Second-
lieutenant im 2. Chevaulegers -Regiment
„Taxis“, Maximilian Freiherrn von Horn,
auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen zu Kö-
niglichen Kammerjunkern zu ernennen;
durch Allerhöchstes Signat vom 10. De-
zember ds. Is. dem k. technischen Assistenten
bei der Hofgärten-Abtheilung des k. Oberst-
hofmarschallstabes, Wilhelm Zimmermann,
den Titel eines k. Hofgarten = Ingenieurs,
den k. Hofgärtnern Joseph Heller in Würz-
burg und Karl Höß in Nymphenburg den
Titel eines k. Oberhofgärtners mit dem Range
eines Stabssekretärs, sowie den k. Oberhof-
gärtner Hermann Seitz in München mit dem
Ausdrucke Allerhöchster Zufriedenheit für seine
langjährigen tren geleisteten Dienste in den
RNuhestand zu versetzen und demselben den
Titel eines k. Hofgarten-Inspektors zu ver-
leihen;
unter'm 13. Dezember ds. Is. der Ge-