Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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mahlin des k. Kammerjunkers, Secondlieute- 
nants und Bataillons-Adjutanten im Infan- 
terie-Leibregiment, Ignaz Freiherrn von Go- 
din, den allerunterthänigst erbetenen Hofzu- 
tritt zu gewähren. 
  
Ordensverleihung. 
  
Im Namen Seiner Moajestät des füönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 11. Dezember ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. u. k. 
österreichisch -ungarischen Legations-Sekretär, 
Grafen Johann Lönyay den k. Verdienst- 
Orden vom hl. Michael III. Klasse zu ver- 
leihen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 26. November ds. Is. dem k. Käm- 
merer und Rittmeister der Reserve, Hans 
Freiherrn von Thüngen in Thüngen, die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge von Oldenburg verliehenen Ehren- 
ritterkreuzes I. Klasse des Großherzoglich Ol- 
denburgischen Haus= und Verdienstordens des 
Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen. 
  
Agl. Italienisches Generalconsulat 
in München. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben am 14. Dezember ds. Is. allergnädigst 
zu genehmigen geruht, daß der zum Königlich 
Italienischen Generalconsul für Oberbayern, 
Niederbayern, Oberpfalz und Regensburg, 
sowie Schwaben und Neuburg ernannte Com- 
merzienrath Rudolf August Oldenbourg zu 
München in dieser dienstlichen Eigenschaft 
anerkannt werde.
	        
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