Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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ctz und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
—K# . 
München, den 7. März. 1891. 
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 27. Februar 1891, die Einreihung der Sladtgemeinde Neu-lillm in die Rlasse der den 
Kreisverwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte betreffend. Verleihung der Würde cines erb- 
lichen Reichsrathes der Kronc Bayern. — Staatsdienst Nachrichten. Auszug aus der Adelsmatrikel des 
Königreiches- 
.G 
Nr 3328. 
Bekauntmachung, die Einreihung der Stadtgemeinde Neu= Ulm in die Klasse der den Kreis- 
verwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte betreffend 
R. Staatsministerium des Innern und KN. friegsministerium. 
Inhaltlich einer Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 6 vom 
21. Febrnar l. Is. (Seite 24) wurde die Stadtgemeinde Nen-Ulm mit der Wirksamtkeit 
vom 1. März 189“ an in die Klasse der den Kreisverwaltungsstellen unmittelbar unter- 
geordneten Städte eingereiht. 
Demgemäß ist in Anlage 1 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 
19. Januar 1889 (Beilage zum Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 8) bei den Verwaltungs 
bezw. Aushebungsbezirken des Landwehrbezirks Augsburg der Magistrat Neu-Ulm, und 
zwar an vorletzter Stelle hinter dem Magistrate Augsburg, einzuschalten. 
München, den 27. Februar 1891. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Safferling. 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
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