Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

6 Kranken= und Pflegeanstalten —Landtag. 
Kranken= und Pflegeanstalten. S. „Heil- 
anstalten“. 
Krankenversicherung. 
Krankenversicherung“. 
Kreisackerbauschule: 
— Triesdorf, hier Pragmatisirung des Vorstands- 
gehaltes des derzeitigen Juspektors. 74. 
Kreis-Irrenanstalten: 
— Erlangen; hier Verleihung staatsdicuerlicher Rechte 
an den zweiten Oilfsarzt dieser Anstalt, Dr. Gustav 
Specht. 74 
— — Erweiterung dieser Anstalt. 75. 
— Deggendorf; Erweiterung dieser Anstalt. 87. 
Verleihung staatedicnuerlicher Rechte an den ersten 
Assistenzarzt dieser Anstalt Dr. Karl Link. 87. 
— Bayrenuth. 108. 
— Werneck. 119. 
München und Gaberseer. 130. 
— Klingenmünster, Erhöhung der Verpflegungsge- 
bühren und Einführung eines neuen Kost= und Woh- 
mungsregulativs. 152—153. 
Kreiskultur-Ingenieure. 62. 86. 
Kreis-Lehrerinnen-Bildungs-Anstalt in 
München; Uebernahme der Dotation auf Cen- 
tralfonds. 129. 
— Bitte des Landrathes von Oberbayern auf 
Gewährung von staatlichen Stipendien an Zög- 
linge der genaunten Anstalt. 130. 
Kreis winterschule, landwirthschaftliche 
in Landsberg; Aufstellung eines Reallehrers 
an dieser Schule. 130. 
Kron-Orden. Siehe „Ordens-Verleihungen“. 
Kunst. Urheberrecht an Werken der bildenden 
Künste; hier Enthebung bezw. Berufung eines 
ordentl. Mitgliedes und Vorsitzenden des künst- 
lerischen Sachverständigenvereines.für Bayern. 
251. 
Siehe „Unfall= und 
L. 
Landeskultur. 
— Ausstellung eines weiteren Kreiskulturingenieurs 
für den Kreis Schwaben. 62. 
— Kreiskulturingenieur für den Kreis Nieder- 
bayern. 86. 
Landesversicherungsamt, k. bayer. 
— Ergebniß der Erneuerungswahl der nichtstän- 
digen Mitglieder des k. bayer. Landesver- 
sicherungsamtes und deren Stellvertreter auf 
die Dauer vom 1. Jannar 1891 bis 31. Dezem- 
ber 1894. 21—22. 
Land= und forstwirthschaftliche Betriebe. 
— Vollzug des Gesetzes über die land= und 
forstwirthschaftliche Unfall= und Kran- 
kenversicherung; hier Enthebung und Er- 
nennung von Vorsitzenden bezw. Stell- 
vertretern. Siehe unter „Schiedsgerichte“. 
Landgerichte. Königlich Allerhöchste Verordnung, 
die Bildung von Kammern für Handelssachen 
bei den Landgerichten betr. 323—324. 
(Bestimmung der Zahl der Kammern für Handels- 
sachen bei den Landgerichten durch das k. Staats- 
ministerium der Justiz; Vertheilung der Geschäfte 
und Bestimmung der Handelerichter durch den Prä- 
sidenten des Landgerichtes und den Vorsivenden der 
Kammern für Handelssachen.“ 
Landräthe. 
— Abschied für den Landrath von Oberbayern. 
129 —142. 
— — von Niederbayern. 35—96. 
— — der Pfalz. 151—163. 
— — der Oberpfalz und von Regensburg. 97 
bis 106. 
— — von Oberfranken. 107—117. 
— — von Mittelfranken. 73—85. 
— — von Unterfranken und Aschaffenburg. 118 
bis 128. 
— — von Schwaben und Neuburg. 61—73. 
— Königlich Allerhöchste Enischließung, die Ver- 
handlungen der Landräthe für das Jahr 1892 
betr. 369—370. 
Landtag. Bekanntmachung, die Einberufung 
des Landtages betr. 321—322. 
— Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer 
der Reichsräthe für die Dauer des gegen- 
wärtig versammelten Landtages. 402. 
— Koönigl. Allerh. Entschließung, die Verlängerung 
des Landtages betr. 403—404.
	        
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