Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

Telegraphenordnung — Verdienstorden. 13 
Telegraphenordnung vom 5. Juli 1891. 
— — Allgemeine Erfordernisse der zu befördernden Telc- 
gramme. (5 6 S. 206—208). 
— — Aufgabe von Telegrammen. (5 7 S. 208—209). 
— — Wortzählung. (5§ 8 S. 209—211). 
— — Gebühren für gewöhnliche Telegramme. (59 S. 211). 
— — Dringende Telegramme. (§ 10 S. 211). 
— — Bezahlte Antwort. (§ 11 S. 211—212). 
— — Verglichene Telegramme. (§5 12 S. 212. 
— Empfangsanzeigen. (§ 13 S. 213). 
— Telegraphische Postanweisungen. E 14 S. 213—214). 
— — Nachsendung von Telegrammen. (§ 15 S. 214). 
— — Vervielfältigung von Telegrammen. (6 16 S. 214 
bis 215). 
Seetelegramme. (§ 17 S. 216—217). 
Weiterbeförderung. (§ 18 S. 216—217). 
— — Entrichtung der Gebühren. (§ 19 S. 217). 
— — Zurückziehung undllnterdrückung von Teleg 
(F 20 S. 218). 
— Zustellung der Telegramme am Bestimmungsorte. 
(§ 21 S. 219). 
Unbestellbare Telegrammce. (6 22 S. 220;. 
Gewährleistung. (8 23 S. 221). 
Berichtigungslelegramme. (§ 24 S. 222). 
Nachzahlung und Erstaltung von Gebühren. (§ 25 
S. 222) 
— — Telegramm-Abschriften. (6 26 S. 223). 
— NMerobentelegraphen und besondere Telegraphenan- 
lagen. Fernsprecheinrichtungen. (§ 27 S. 223). 
— — Geltungsbereich. (& 28 S. 223). 
— Zeitpunkt der Einführung. (§ 29 S. 223). 
Telegraphen-Verwaltung; Schiedsgericht. 
390—391. 
Terminpreise; Notirung solcher für Waaren 
an inländischen Börsen. 149. 167—1698. 
Thiere, lebende; Beförderung durch die Post. 2. 3. 
Titel. „Oberrevisor.“ 11. 
Titelverleihungen. 409. 
Totalisator-Tickets; Stempelpflicht. 226. 
1 
1 
Tuberculinum Kochii. 57.—58. 
Tuberkulose; Feilhalten und Verkauf des Koch'- 
schen Heilmittels gegen die. 57—58. 
Türkei. Kaiserl. Türkisches General-Consulat 
in München. 224. 
U. 
Uferschut= und Flußkorrektionsbanten. 
63. 87. Siehe auch „Wasserbauten“. 
Unfall= und Krankenversicherung. Siehe 
auch „Schiedsgerichte“. 
— Drucksachen von Berufsgenossenschaften oder deren 
Organen; hier Gestattung der Eintragung oder Ab- 
änderung von Zahlen oder Namen — ganze oder 
theilweise Durchstreichung des Vordruckes auf den- 
selben. 2—3. 
— Vollzug des Gesetzes über die land= und forst- 
wirthschaftliche Unfall= und Krankenversicher- 
ung; hier die Ernennung von Vorsitzenden 
und deren Stellvertretern. Siehe unter 
„Schiedsgerichte". 
— Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes vom 
6. Juli 1884; hier Ernennungen und Entheb- 
ungen von Schiedsgerichtsvorsitzenden und deren 
Stellvertretern. Siehe unter „Schiedsgerichte". 
— Vollzug des Gesetzes über die Ausdehnung der 
Unfall= und Krankenversicherung vom 25. Mai 
1885; hier Enthebung und Ernennung von 
Vorsitzenden bezw. Stellvertretern der Schieds- 
gerichte. Siehe unter „Schiedsgerichte“. 
— Wahl für das k. b. Landesversicherungsamt; 
hier Ergebniß der vorgenommenen Erneuer- 
ungswahl der nicht ständigen Mitglieder und 
deren Stellvertreter. 21—22. 
Unterbeamtenstellen. Siehe 
wärter“. 
Unterrichtsaustalten. Siehe „Lehraustalten“. 
Unterrichtskurs für Badergehilfen. (Beginn 
am 15. Februar jeden Jahres). 374. 
Urheberrecht an Werken der bildenden 
Künste; hier Enthebung bezw. Berufung eines 
ordentlichen Mitgliedes und Vorsitzenden des 
künstlerischen Sachverständigen = Vereins für 
Bayern. 251. 
„Militärau- 
B 
Verdienstorden der „Bayer. Krone“ und vom 
„heiligen Michael"“. Siehe „Ordens-Ver- 
leihungen“.
	        
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