Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Befriedigung und gerechtem Stolze empfunden, daß Bayerns Königshaus 
und Volk sich untreunbar Eins wissen und sühlen. 
Unvergeßlich wird Mir das Andenken an die zahllosen Geweilse 
der Anhänglichkeit und Ergebenheit sein, die Mir aus ganz Gayern und 
von den außerhalb Bayerns lebenden Staatsangehörigen anläßlich Meines 
70. Goburtsfestes zu Theil wurden. Alle Stände und tilassen verbanden 
sich zu einer Zubelfeier, die in der Geschichte des Pandes unübertroffen dasteht. 
Dauernd werden Stiftungen, welche größtentheils zur Linderung 
von Noth und zur Abwendung wirthschaftlicher Gefahren errichtet sind, die 
Erinnerung an den heutigen Tag aufrecht erhalten. Die warm empfun- 
denen und schön ausgestatteten Adressen, die Mir von Uah und Fern 
überreicht wurden, die Gaben der Wissenschaft, der tinnst und des Kunst- 
gewerbes, die Ich empfiug, sollen in Meinem Haufe allezeit als ein werth- 
voller Schatz aufbewahrt bleiben. 
Aber nicht der äußere Prunk, nicht die Größe und Fülle der 
Veranstaltungen, sondern die Aufrichtigkeit und Innigkeit, die aus jedem 
Auge leuchtete, die jedem in Wort und That Mir dargebrachten Glück- 
wunsche innewohnte, gab der Feier ihre charakteristische Weihe. 
Ich danke Meiner lieben Stadt München, den fireis-, Distrikts-, 
Stadt- und Landgemeinden, den Universitäten, den Künstlergenossenschaften, 
allen sonstigen Korporationen und Vereinigungen, jedem Einzelnen, der in 
alter Gayerntreue Meiner liebend gedachte. 
Kögen diese ächt patriotischen Gesinnungen auch in den tzrzen 
der heranwachsenden Jugend tiese Wurzeln schlagen, auf daß die Söhne 
und Enkel bis zu den ferusten Geschlechtern der Väter würdig sind und
	        
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