Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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5. Wir haben die Beschlüsse des Landrathes in Bezug auf den Maximilianshilfsfond 
bereits genehmigt, in welcher Hinsicht Wir auf die an die k. Regierung, Kammer des 
Innern, von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums 
des Innern vom 2. Jannar d. J. Nr. 21 verweisen. 
6. Der Landrath hat beschlossen, für Sicherungsbauten in dem oberen Flußgebiete der 
Iller zur Verhütung jäher Ueberschwemmungen einen Betrag von 10 000 J4 zu bewilligen 
und außerdem der Gemeinde Burgberg, k. Bezirksamts Sonthofen, zur Fortsetzung der 
Thalsperrbauten im Wustbachgebiete am Grünten einen Zuschuß von 600 „X zuzuwenden. 
Diesen Beschlüssen ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe von Schwaben und Neuburg gegenwärtigen Abschied er- 
theilen, eröffnen Wir demselben neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen 
und ersprießlichen Bestrebens für die Förderung der Kreis-Interessen und versichern ihn 
Unserer Huld und Gnade. 
München, den 19. Februar 1891. 
Luitpold 
Prinz von Gayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihsch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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