Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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NAeber sich # 
Sber Kreisausgabßen und Kreiseinnahmen des Regierungsbezirkes 
von Schwaben und Aeuburg für das Jahr 1891. 
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
— 3 
I. Abschnitt. 
reis- Jusgaben. 
J. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen 18 573 64 
Summa Cap. I für scch- 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 3 800 — 
2 Diiäten und Neisekosten der Mitglieder des Landrath 
ausschusses 800 — 
3] Regiekosten 1 400 — 
TX E# l 6000 — 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 5.439 93 
b) aus der Kreisschuldotation: 
aa) ältere ständige Bezüge 25 901 10 
bb) nenere vom Landrathe bewilligte ständige Bezüge . 5199— 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstaründe 
— ½ — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations= Gesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Congrual-Zuschüsse 57 12194 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des besammten 
Lehrerpersonals in bisheriger Weise aus Centralfonds“ 151 997 22 
P) zur weiteren Aufbesserung aus Kreisfonds 51 400— 
d) zur Gewährung von Zulagen à 90 .X an alle Verweser, welrliche 
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Centralfonds 35 242 MA 50 — — 
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Schulstellen 7 600 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 „X für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 X für die ständigen Verweser und woeltichen Lehrerinnen 
aus Centralfonds 391 533 4 75 7 — — 
b) besondere Zulagen aus Kreisfonds: 
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 5 329 16 
bb) an den Lehrer der sehr abgelegenen Gemeinde Balderschwang 
  
  
  
  
  
  
  
  
Latus 
  
3J903556 55
	        
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