Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1889. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathegesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1889 wurden von demselben anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis-Amts- 
blatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1891. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1891 4242 804 X4 37 J, wovon ein Steuerprozent auf 12 428 4 4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1891. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Einer Reihe von Bewilligungen, welche der Landrath auf die noch versügbaren 
Bestände der Kreisreserve des Jahres 1890 übernommen hat, haben Wir bereits Unsere 
Genehmigung ertheilt, weßhalb Wir lediglich auf die betreffenden Entschließungen der 
k. Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen Bezug nehmen. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Gewährung eines Kreisfondszu- 
schusses an die Gemeinde Spalt zu einem Schulhausbaue aus früheren Beständen ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
3. Hinsichtlich der neuerlichen Bitte des Landrathes um Einleitung weiterer Ver- 
handlungen zum Zwecke der Verstaatlichung der Realschulen verweisen Wir auf den unter 
Ziff. IV. Nr. 6 des Landrathsabschiedes für Mittelfranken vom 24. Mai 1890 — Gesetz- 
und Verordnungsblatt Seite 358 und 359 — ertheilten Bescheid. 
4. Zu der vom Landrathe beschlossenen Pragmatisirung des Vorstandsgehaltes des 
derzeitigen Inspektors der Kreisackerbauschule Triesdorf ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Den Beschluß des Landraths bezüglich der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an 
den zweiten Hilfsarzt der Kreisirrenanstalt Erlangen Dr. Gustav Specht haben Wir
	        
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