Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

K 13. 75 
bereits genehmigt, in welcher Hinsicht Wir auf Unsere an die k. Regierung, Kammer 
des Innern, von Mittelfranken desfalls ergangene Entschließung vom 30. Dezember v. J. 
Nr. 19743 verweisen. 
Ueber die Beschlüsse, betreffend die Erweiterung der Kreisirrenanstalt Erlangen bleibt 
besondere Entschließung vorbehalten. 
Den übrigen von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten 
Anstalt gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Wie in den früheren Jahren hat der Landrath auch für das Jahr 1891 sehr 
ansehnliche Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Neubaue von Gemeindewegen bewilligt. 
Wir haben von diesen Beschlüssen, durch welche der Landrath wiederholt sein lebhaftes 
Interesse an der Hebung des Verkehrswesens in einsichtsvoller und opferwilliger Weise be- 
kundet hat, mit besonderer Befriedigung Kenntniß genommen und ertheilen deuselben gerne 
Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Bestrebungen 
für Förderung der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 25. Februar 1891. 
Luitpold 
Prinz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Ir. Frhr. v. Niedel. Frhr. v. Feilihsch. Ir. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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