Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

  
  
  
  
  
  
  
13 83 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4 
Uebertrag 193.579 37 
VI| Ausgaben für verwahrloste und verlassene Kinder: 
Tit. 1. Zur Unterhaltung von Rettungshäusern des Regierungsbezirks 6 000 — 
Tit. 2. Beitrag zur Unterbringung verwahrloster Kinder . 8575 — 
Tit. 3. Beitrag an die Erziehungsanstalt für arme Mädchen in Nürnberg 360 — 
Tit. 4. Beitrag an den anerkannten Verein Jugendhort in Nürnberg 150 — 
Tit. 5. Beitrag an den anerkannten Verein für Boltserziehung in 
Erlangen . . 50 — 
Tit. 6. Beitrag für den Jugendhort Fürth . 50— 
9 Unterstützung distriktiver und gemeindlicher Armenpflegen, 
Unterstützung von Gemeinden zum Unterhalte von Irren in 
der Kreisirrenanstalt, ferner zur Gewährung von Freiplätzen 
10 an mittelfräntische Geisteskranke in der Kreisirrenanstalt 10 000 — 
11 Unterstützung von aus Strasanstalten und Arbeitshäusern 
Entlassenen 515 — 
121 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur unterstützung der 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5 Abs. IV 
des Gesetzes vom 3. Februar 1888 und zwar: 
von der Kreisgemeinde den Distriktsgemeinden des 
Regierungsbezirkes zu ersetzende Hälfte des Auf- 
wandes für die Unterstützung der mit Armenlasten 
überbürdeten Gemeinden im Jahre 1890 10 950 — 
13 Unterstützung dem Herbergverein „zur Heimath' i in Nürnberg 500 — 
11 esgleichen für das Gesellenhospiz in Nürnberg 100 — 
15 Unterstützungsbeitrag für die Arbeiterkolonie Simonshof — 600 — 
Summa Cap. U2B31329 87 
VII. Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
1 Beitrag zu den Distriktsstraßen 86 000— 
2 — — — — — — — — — — — 
31 — — — — — — — — — — — 
4 a) Beiträge für Geweindewege: 
aa) für Neubauten 20 000— 
bb) für Wegunterhaltung 75000— 
b) zur Aufstellung und Honorirung berufsmäßiger und vorzüglich 
qualificirter Bautechniker, eventuell zur außerordentlichen Unter- 
stützung der Gemeinden und Distrikte im Straßenbau 18 000— 
Summa Cap. U##t 199 000 — 
VIII. Uebrige Kreisausgaben. 
1 a) zum Ankaufe von Feuerlöschgeräthschaften für neu zu gründende 
und bestehende Feuerwehren, ferner zu gleichem Zwecke für arme 
Gemeinden von 2500 Einwohnern und darunter 2 000 — 
L#s 2000 — 
  
  
 
	        
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